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Antrag auf Sozialhilfe /
Grundsicherung,
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungs-
gesetz (AsylbLG)
Anlage UH - Anlage
Unterhalt
zu Punkt 14 des
Hauptantrages
Diese Anlage dient der Feststellung von Unterhaltsansprüchen
Unterhaltsansprüche können sich ergeben aus dem Verhältnis der antragstellenden Person gegenüber Kindern, Ehegattinnen und Ehegatten, getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegattinnen und Ehegatten, haushaltsfernen Elternteilen oder Müttern oder Vätern nichtehelicher Kinder.
Besteht ein Unterhaltstitel zum Beispiel. Beschluss,
Scheidungsurteil, Urkunde?
ausgestellt am,
rechtskräftig seit