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Erklärung über Mieterhöhungen / Nebenkostenabrechnungen
Name
beantragt Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungenes des SGB XII und
erklärt folgendes:
Ich bin darüber informiert worden, dass die Bedarfe für Unterkunft ( Miete ) in die Berechnung des Anspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt / Leistungen der Grundsicherung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) für mich und meine unterhaltsberechtigten Angehörigen einfließen. Aus diesem Grund sind Mieterhöhungsgesuche meines Vermieters/meiner Vermieterin sofort nach Erhalt dem Sozialamt der Stadt Köln zur Überprüfung vorzulegen. Eine Berücksichtigung der erhöhten Miete bei meinem zukünftigen Leistungsanspruch kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn ich dieser Verpflichtung nachkomme.
Soweit sich aus meinem Mietvertrag jährliche Nebenkostenabrechnungen ergeben, werde ich auch diese umgehend, das heißt. spätestens bis zur Fälligkeit bzw. 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung, dem Sozialamt zur Überprüfung vorlegen. Ansonsten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme dieser Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe.
Ich habe die oben beschriebenen Verpflichtungen zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass ich durch eine vorzeitige Zahlung einer höheren Miete das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters/der Vermieterin anerkenne, auch wenn im Einzelfall die Forderung unberechtigt wäre. Das Sozialamt wird in diesem Fall bei der Berechnung des Leistungsanspruchs von der ursprünglichen, niedrigeren Miete ausgehen. Ohne die Überprüfung des Sozialamtes hinsichtlich der neuen Mietforderung werde ich daher weder die Forderung gegenüber dem Vermieter/der Vermieterin anerkennen noch die höheren Mietzahlungen vornehmen.

Datum und Unterschrift

Ort und Datum
Unterschrift der antragstellenden Person
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