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Anlage Vermögen zum Antrag auf Leistungen im Rahmen der
Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX)
Nachweise zu Vermögen oder Belastungen sind beigefügt.
Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln ist im Zuge des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit befugt, Einkommens- und Vermögensangaben durch Zugriff auf Kontodaten zu überprüfen.
Unterschrift der antragstellenden,
erziehungsberechtigten oder
betreuenden Person