Um dieses Formular vollständig nutzen zu können, benötigen Sie einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser!
Stadt Köln



Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 503/42
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon  0221-221-21077
Telefax   0221-6527468
E-Mail
Art der beantragten Hilfe:
Schulbegleitung gem. §§ 90,112 in Verbindung mit § 75 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für das
Schuljahr
Klasse
Schule
Persönliche Angaben des Kindes:
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Sorgerechtsinhaber*in
Pflegegrad
Krankenkasse
Werden/wurden bereits Eingliederungshilfeleistungen bezogen?
Wenn "Ja":  Bitte Kostenträger angeben und bis wann
Werden Leistungen nach dem AsylbLG bezogen?
Wenn "Ja":  Bitte Kopie des Bewilligungsbescheides vorlegen.
Seite 1 von 3
Handelt es sich um ein Pflegekind?
Wenn „Ja“: Wo hat das Kind vor der Aufnahme in die Pflegestelle/Pflegefamilie gelebt?
Ansprüche gegen Drittverpflichtete:
Ist die Behinderung auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen?
Unfall
Impfschaden
Straftat
Falls „Ja“ bestehen vorrangige Ansprüche?
Persönliche Angaben der Eltern:

Elternteil 1

Elternteil 2

Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Anschrift
Krankenkasse
Telefonnummer
Mobilfunknummer
E-Mail-Adresse
Im Haushalt lebende Geschwisterkinder:

Kind 1

Kind 2

Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Seite 2 von 3

Hinweis zu Ihren Mitwirkungspflichten gem. den §§ 60 ff Sozialgesetzbuch I (SGB I)

Nach den §§ 60, 61 SGB I sind Sie verpflichtet, notwendige Unterlagen zur Feststellung des eingliederungshilferechtlichen Bedarfs auf Verlangen einzureichen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur Ablehnung der beantragten Leistung führen.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahr sind. Es ist mir
bekannt, dass ich wegen unvollständiger oder unwahrer Angaben strafrechtlich
verfolgt werden kann (§ 263 Strafgesetzbuch – StGB –) und zu Unrecht erhaltene
Leistungen erstatten muss.
Ich bin dazu verpflichtet, unverzüglich und unaufgefordert Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind, z. B. Schul- oder Wohnungswechsel. Über die Folgen fehlender Mitwirkung bin ich belehrt worden (§ 66 SGB I).
Ort und Datum
Unterschrift der oder des Sorgeberechtigten
Seite 3 von 3