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Kontaktstelle Kindertagespflege Köln
Venloer Straße 53
50672 Köln
Antrag auf Förderung in Kindertagespflege
Meldung in Kit-Office erfassst
Kopie an Zuschuss-Akte weitergegeben ab
Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf Förderung in der Kindertagespflege nach § 24 achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und Antrag auf Geldleistung für Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
1. Kindertagespflegeperson
Kontoverbindung: IBAN
Für die Betreuung des Kindes:
Ich beantrage als Kindertagespflegeperson eine laufende Geldleistung über die Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit dem Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 19. Dezember 2017.
2. Erziehungsberechtigte: Vertragspartnerin oder Vertragspartner
3. Art und Umfang der Betreuung
3.1. Bei Neuantrag
Betreuungsbeginn (grundsätzlich nur ab dem 1. des Monats)
Wöchentliche Betreuungszeit in Stunden:
Das Kind wird während der Betreuung durch die Kindertagespflegeperson auch mit Essen versorgt:
Für die Verpflegung erhebt die Kindertagespflegeperson einen Betrag pro Monat und Kind in Euro in Höhe von:
3.2. Bei Abmeldung
Betreuungsende (grundsätzlich zum Letzten des Monats)
3.3. Bei Veränderungsantrag
Die Anzahl der Stunden ändert sich ab dem:
Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt dann in Stunden:
Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erfolgt, sind mit Ausnahme von möglichen Entgelten für Mahlzeiten weitere Teilnahmebeiträge der Eltern ausgeschlossen. Dies gilt auch im Verhältnis zu Anstellungsträgern im Sinne des § 22 Absatz 6 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz). Das Jugendamt kann die Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Kindertagespflegepersonen oder einen Anstellungsträger zulassen.
Als zusätzliche Teilnahmebeträge gelten alle Zahlungen außerhalb des kommunal festgelegten Elternbeitrages nach § 90 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des zugelassenen Höchstbetrages für Mahlzeiten, zum Beispiel Freihaltepauschalen, Beratungsgebühren, Zahlungen für besondere Konzepte, Kautionen, Aufwandsentschädigungen, Gelder für Spielmaterial, Ausflüge und dergleichen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die Unterzeichnenden bestätigt.
Ich versichere die Richtigkeit der vorgenannten Angaben und verpflichte mich, jede Änderung des Betreuungsverhältnisses, welche Auswirkungen auf die Zahlung der Förderung nach § 23 ff SGB VIII hat (Beendigung des Betreuungsverhältnisses, Änderung der wöchentlichen Betreuungszeiten, längere Ausfallzeiten und ähnliches), umgehend mitzuteilen.
Hinweis
Uns ist bekannt, dass unrichtige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können und zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückgefordert werden. Änderungen sind den zuständigen Stellen unverzüglich mitzuteilen. Auf die beigefügte Datenschutzerklärung wird verwiesen.
Die Unterzeichnenden versichern die Richtigkeit der angegebenen Daten:
Erziehungsberechtigter oder Erziehungsberechtigte
Arbeitgeber oder externe Vermittlungsperson
Wird von der Kontaktstelle ausgefüllt:
Antragseingang Kontaktstelle Kindertagespflege:
Voraussetzung und gegebenenfalls erforderliche Bescheinigungen gemäß Ratsbeschluss liegen vor.
Betreuung findet nicht im Haushalt der Eltern oder Tagespflegeperson statt:
An
Amt für Kinder, Jugend und Familie; 510/30
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Das Kind erfüllt die Fördervoraussetzungen des § 24 SGB VIII.
Datum, Unterschrift und Stempel der Kontaktstelle