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Kontaktstelle Kindertagespflege Köln
Venloer Straße 53
50672 Köln

Antrag auf Förderung in Kindertagespflege

Meldung in Kit-Office erfassst
PK: 745.0
Kopie an Zuschuss-Akte weitergegeben ab

Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf Förderung in der Kindertagespflege nach § 24 achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und Antrag auf Geldleistung für Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII

1. Kindertagespflegeperson

Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Stadtteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse

Kontoverbindung: IBAN

Für die Betreuung des Kindes:
Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Geburtsdatum
Geschlecht:
Ich beantrage als Kindertagespflegeperson eine laufende Geldleistung über die Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII in Verbindung mit dem Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 19. Dezember 2017.

2. Erziehungsberechtigte: Vertragspartnerin oder Vertragspartner

Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
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3. Art und Umfang der Betreuung

3.1.  Bei Neuantrag

Betreuungsbeginn (grundsätzlich nur ab dem 1. des Monats)
Wöchentliche Betreuungszeit in Stunden:
und zwar:
Montag
von
Uhr
bis
Uhr
Dienstag
von
Uhr
bis
Uhr
Mittwoch
von
Uhr
bis
Uhr
Donnerstag
von
Uhr
bis
Uhr
Freitag
von
Uhr
bis
Uhr
Das Kind wird während der Betreuung durch die Kindertagespflegeperson auch mit Essen versorgt:
Für die Verpflegung erhebt die Kindertagespflegeperson einen Betrag pro Monat und Kind in Euro in Höhe von:
enthalten sind:

3.2.  Bei Abmeldung

Betreuungsende (grundsätzlich zum Letzten des Monats)

3.3.  Bei Veränderungsantrag

Die Anzahl der Stunden ändert sich ab dem:
Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt dann in Stunden:
Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erfolgt, sind mit Ausnahme von möglichen Entgelten für Mahlzeiten weitere Teilnahmebeiträge der Eltern ausgeschlossen. Dies gilt auch im Verhältnis zu Anstellungsträgern im Sinne des  § 22 Absatz 6  Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz).  Das Jugendamt kann die Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Kindertagespflegepersonen oder einen Anstellungsträger zulassen.
Als zusätzliche Teilnahmebeträge  gelten alle Zahlungen außerhalb des kommunal festgelegten Elternbeitrages nach § 90 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des zugelassenen Höchstbetrages für Mahlzeiten,  zum Beispiel Freihaltepauschalen, Beratungsgebühren, Zahlungen für besondere Konzepte, Kautionen, Aufwandsentschädigungen, Gelder für Spielmaterial, Ausflüge und dergleichen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die Unterzeichnenden bestätigt.
Ich versichere die Richtigkeit der vorgenannten Angaben und verpflichte mich, jede Änderung des Betreuungsverhältnisses, welche Auswirkungen auf die Zahlung der Förderung nach § 23 ff SGB VIII hat (Beendigung des Betreuungsverhältnisses, Änderung der wöchentlichen Betreuungszeiten, längere Ausfallzeiten und ähnliches), umgehend mitzuteilen.
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Hinweis

Uns ist bekannt, dass unrichtige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können und zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückgefordert werden. Änderungen sind den zuständigen Stellen unverzüglich mitzuteilen. Auf die beigefügte Datenschutzerklärung wird verwiesen.
Die Unterzeichnenden versichern die Richtigkeit der angegebenen Daten:
Ort und Datum
Erziehungsberechtigter oder Erziehungsberechtigte
Ort und Datum
Arbeitgeber oder externe Vermittlungsperson
Ort und Datum
Kindertagespflegeperson
Wird von der Kontaktstelle ausgefüllt:
Antragseingang Kontaktstelle Kindertagespflege:
Voraussetzung und gegebenenfalls erforderliche Bescheinigungen gemäß Ratsbeschluss liegen vor.
Betreuung findet nicht im Haushalt der Eltern oder Tagespflegeperson statt:
An
Amt für Kinder, Jugend und Familie; 510/30
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Das Kind erfüllt die Fördervoraussetzungen des § 24 SGB VIII.
Datum, Unterschrift und Stempel der Kontaktstelle
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Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, also insbesondere erhoben, übermittelt, oder gespeichert, wenn Sie diese für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen der Stadt Köln, insbesondere der Formularangebote, als erforderlich überlassen.

Im Rahmen des zu stellenden Antrags auf Förderung in Kindertagespflege nach § 24 achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und Zahlung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson nach § 23 SGB VIII benötigt die Kontaktstelle Kindertagespflege Köln, Venloer Straße 53, 50672 Köln sowie das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie erhoben worden sind. Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende IT-Fachanwendungen weitergeben beziehungsweise befinden sich mit diesen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datenaustausch:

SAM, Kontaktstelle Kindertagespflege Köln und Kit-Office, Amt für Kinder, Jugend und Familie.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der §§ 61 bis 65 SGB VIII und §§ 23 und 24 SGB VIII in Verbindung mit § 35 erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) und §§ 67 bis 85 a zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X). Ihre im Rahmen dieses Antragsverfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden 4 Jahre nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie §§ 83, 84 SGB X.

Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln, Rathausplatz (Spanischer Bau), 50667 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Datenschutz ist unter folgender E-Mail erreichbar: datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de












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