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Stadt Köln
Anzeige eines Leerstandes von Wohnraum
Die Oberbürgermeisterin
(gemäß § 17 Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW))
Amt für Wohnungswesen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Bitte beachten Sie die rechtlichen Erläuterungen im "Merkblatt zur Anzeige von Wohnungsleerstand"!
Allgemeine Angaben
Ich zeige hiermit - als verfügungsberechtigte Person über den nachstehend näher beschriebenen Wohnraum - gegenüber der Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen an,
dass der nachfolgend genannte Wohnraum ab folgendem Datum länger als 6 Monate
leerstehen wird:
Anzeigende Person
-> Bitte Vollmachtserklärung oder Handelsregisterauszug beifügen!
Angaben zu Hauseigentümer*in
(nur erforderlich, wenn anzeigende Person nicht gleichzeitig Hauseigentümer*in ist!)
Angaben zum Gebäude
Das Gebäude besteht aus
(Anzahl) Vollgeschossen (ohne Keller- und Dachgeschoß)
Das Dachgeschoß ist
Von der Zweckentfremdung durch Leerstand (länger als 6 Monate) betroffen ist
(Anzahl) Wohnungen
bewohnt?
seit?
[Monat/Jahr]
Nr.
Wohnfläche m²
bewohnt?
seit?
Lage im Gebäude
(Geschoss, rechts/links)
1
[Monat/Jahr]
2
[Monat/Jahr]
3
[Monat/Jahr]
4
[Monat/Jahr]
5
[Monat/Jahr]
6
[Monat/Jahr]
Grund für den Leerstand von Wohnraum (länger als 6 Monate)
Nur auszufüllen, bei Leerstand aus anderen Gründen und nicht wegen Um- oder Neubaumaßnahmen im Objekt
Weitere Angaben nach § 17 Abs. 1 WohnStG NRW zu der / den leerstehenden Wohnung/en
Nr.
Wesentliche Ausstattung der Wohnung
Vorgesehene Miete bei Weitervermietung mtl. (Kaltmiete)
1
2
3
4
5
6
Angaben zu Um- / Neubaumaßnahmen
In der / den oben aufgeführten, vom Leerstand betroffenen Wohnung/en sind die nachfolgend genannten Baumaßnahmen konkret geplant:
Art und Umfang der Baumaßnahmen
Betroffen ist / sind Wohnung/en Nr.
Kostenvoranschlag liegt vor?
Auftrag wurde erteilt?
(bei mehreren Gewerken getrennt aufführen!)
(wie oben)
Bauantrag
Ein Bauantrag ist für die geplanten Um- / Neubaumaßnahmen
Zum Nachweis der konkret geplanten Um- / Neubaumaßnahmen sind beigefügt:
Für Gewerke der Baumaßnahme/n bereits eingeholte Kostenvoranschläge
Wichtiger Hinweis für Leerstandanzeigen wegen Um- / Neubaumaßnahmen:
Sofern die Angaben in Ihrer Anzeige vollständig, schlüssig und nachgewiesen sind, tritt nach Ablauf von 8 Wochen seit Eingang Ihrer vollständigen Anzeige eine sogenannte „ Genehmigungsfiktion " ein, das heißt, die Genehmigung zum Leerstehenlassen nach § 13 WohnStG NRW gilt aufgrund Ihrer Anzeige für die Dauer des durch die baulichen Maßnahmen bedingten Leerstehenlassens als erteilt.






Sind die Angaben in Ihrer Anzeige unvollständig oder nicht schlüssig , wird das Wohnungsamt dem Eintritt der „Genehmigungsfiktion" innerhalb von 8 Wochen Ihnen gegenüber widersprechen. Dadurch tritt die sogenannte „Genehmigungsfiktion" nicht ein und eine Genehmigung des Leerstandes  aufgrund Ihrer Anzeige ist zunächst einmal NICHT erteilt.

Nach diesem Widerspruch des Wohnungsamtes wird Ihre (unvollständige oder nicht schlüssige) Anzeige nach § 17 Abs. 2 WohnStG NRW als Antrag auf (gebührenpflichtige!) Erteilung einer Genehmigung zum Leerstehenlassen nach § 13 WohnStG NRW gewertet und entsprechend weiter bearbeitet werden.
Zum Nachweis meiner Angaben sind folgende Anlagen beigefügt:
Erklärung der anzeigenden Person
Vorstehende Angaben habe ich nach bestem Wissen vollständig und richtig gemacht.
Ort
Datum
Unterschrift

Hinweis zum Datenschutz

Hinweis auf Ordnungswidrigkeiten
Nach § 21 Abs. 1 Nr. 11 WohnStG NRW handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 17 Absatz 1 die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, oder die Angaben nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder die Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringt. Ordnungswidrigkeiten nach dem WohnStG NRW können mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden