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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe
bis 50 Kilowatt gemäß §§ 8, 9 und 10 des
Wasserhaushaltsgesetzes
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (572)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221 20299
Telefax 0221 / 221 24686
Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks laut Grundbuch
Antragstellerin oder Antragsteller sofern abweichend vom Eigentümer
Name, Firma oder Bevollmächtigter
Standort der Anlage
Koordinaten der Bohrstellen nach dem Universal-Transversal-Merkatorprojektion-Koordinatensystem (UTM)
Koordinaten des Förderbrunnens
Koordinaten des Schluckbrunnens
Geförderte Wassermengen in Kubikmeter
Heizleistung der Wärmepumpe in Kilowatt
Kälte-/Entzugsleistung der Wärmepumpe in Kilowatt
Hinweise
Der zuständigen Genehmigungsbehörde bleibt es Vorbehalten, zusätzliche Unterlagen nachzufordern.
Bei Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Wasser-Wasser-Wärmepumpen größer 50 Kilowatt, beispielsweise gewerblich genutzte Gebäude, Mehrfamilienhäuser und so weiter bedarf es der Einzellfallprüfung.
Es wird empfohlen, sich vor der Antragsstellung mit der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft im Umwelt- und Verbraucherschutzamt bei der Stadt Köln in Verbindung zu setzen.
Weitere Hinweise finden Sie über den Link im Merkblatt
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Unterschrift der Grundstückseigentümerin, des Grundstückseigentümers, der Bevollmächtigten oder des Bevollmächtigten