Stadt Köln



Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser

Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (572)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon   0221 / 221 24423
Telefax   0221 / 221 24686
E-Mail

Antragstellerin oder Antragsteller

Name der Praxis, Klinik oder Institution
Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail-Adresse
Gesamtanzahl der Behandlungsplätze
Anzahl der Amalgamabscheider Geräte
Maximale Gesamteinleitmenge in Liter pro Minute
Bitte für jedes Amalgamabscheider Gerät ein Beschreibungsbogen ausfüllen, bei Änderungsanzeigen nur für jedes neue Gerät.

Anlagen

Anzahl
Beschreibungsbögen für Amalgamabscheider
Handskizzen zur räumlichen Verteilung der Amalgamabscheider
Bauaufsichtliche Zulassungen der Amalgamabscheider
Stammdatenblätter der Amalgamabscheider
Berichte einer oder eines Sachkundigen über die Überprüfung von Amalgamabscheidern, Inbetriebnahmeprüfung
Berichte einer oder eines Sachkundigen über die Überprüfung von Amalgamabscheidern, fünfjährige wiederkehrende Prüfung
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Rechtsgrundlagen

  • § 58 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • §§ 59, 60 a, 116 und 136 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in Verbindung mit
  • Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
  • Anhang 50 Zahnbehandlung zur Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)



in den jeweils gültigen Fassungen.
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Ort und Datum
Eigenhändige Unterschrift
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