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Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (572)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221 24423
Telefax 0221 / 221 24686
Antragstellerin oder Antragsteller
Name der Praxis, Klinik oder Institution
Gesamtanzahl der Behandlungsplätze
Anzahl der Amalgamabscheider Geräte
Maximale Gesamteinleitmenge in Liter pro Minute
Bitte für jedes Amalgamabscheider Gerät ein Beschreibungsbogen ausfüllen, bei Änderungsanzeigen nur für jedes neue Gerät.
Anlagen
Beschreibungsbögen für Amalgamabscheider
Handskizzen zur räumlichen Verteilung der Amalgamabscheider
Bauaufsichtliche Zulassungen der Amalgamabscheider
Stammdatenblätter der Amalgamabscheider
Berichte einer oder eines Sachkundigen über die Überprüfung von Amalgamabscheidern, Inbetriebnahmeprüfung
Berichte einer oder eines Sachkundigen über die Überprüfung von Amalgamabscheidern, fünfjährige wiederkehrende Prüfung
Rechtsgrundlagen
- § 58 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- §§ 59, 60 a, 116 und 136 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in Verbindung mit
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
- Anhang 50 Zahnbehandlung zur Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
in den jeweils gültigen Fassungen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Eigenhändige Unterschrift