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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
zur Fällung oder Veränderung von
geschützten Bäumen gemäß
§§ 8, 9 Baumschutzsatzung der Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Baumschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Antragstellerin oder Antragsteller
Gegebenenfalls Firmenname mit Vertretungsberechtigtem
Name des Vertretungsberechtigten
Anmerkungen
Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner ist gemäß § 15 Baumschutzsatzung die Eigentümerin oder der Eigentümer. In den Fällen des § 8 Absatz 2 ist die antragstellende Person Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner. Sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht mit der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer übereinstimmt, muss eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorgelegt werden. In den Fällen des § 8 Absatz 2 ist die antragstellende Person Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner. Bei Eigentümergemeinschaften ist die Vorlage eines Mehrheitsbeschlusses erforderlich.
Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer
Bitte angeben, wenn nicht mit Antragstellerin oder Antragsteller übereinstimmend.
Gegebenenfalls Firmenname mit Vertretungsberechtigtem
Name des Vertretungsberechtigten
Baumstandort, Grundstück