Um dieses Formular vollständig nutzen zu können, benötigen Sie einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser!
Negativerklärung gemäß § 9 Baumschutzsatzung
der Stadt Köln
Bauaufsichtsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33363
Telefax 0221 / 221-22567
Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren
Der Kölner Baumbestand hat eine große Bedeutung für das Stadtbild, das Stadtklima und die Stadtökologie. Zu seinem Schutz hat die Stadt Köln eine Baumschutzsatzung (BSchS) erlassen. § 9 BSchS regelt den Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren.
Hinweise
Die Baumschutzsatzung ist nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Köln.
Befinden sich keine nach § 3 geschützten Bäume auf dem Baugrundstück und keine nach § 3 geschützten potentiell betroffenen Bäume auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum, ist diese Erklärung (Negativerklärung) auszufüllen und den Bauantragsunterlagen beizufügen
Falls im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Fällungen oder Veränderungen von geschützten Bäumen unvermeidlich sind, ist ein Antrag nach §§ 8, 9 BSchS zu stellen. Die Entscheidung über den Antrag ergeht unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren.
Nach § 16 Absatz 1 d) BSchS handelt ordnungswidrig gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 10 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW), wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §§ 8, 9 BSchS unzutreffende Angaben macht.
Erklärung zum Bauvorhaben gemäß § 9 Baumschutzsatzung
Hiermit erkläre ich, dass keine nach § 3 geschützten Bäume auf dem Baugrundstück und keine nach § 3 geschützten potentiell betroffenen Bäume auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum vorhanden sind.
Bezeichnung des Bauvorhabens
Aktenzeichen des Bauantrages
Bauherr*in oder Antragsteller*in
Hinweis zum Datenschutz
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Informationen auf der Internetseite der Stadt Köln gelesen und zur Kenntnis genommen habe. Die erforderlichen Unterlagen sind beigefügt.
Unterschrift Bauherr*in oder Antragsteller*in