Mit Zahlung des Grundbeitrags kann, soweit freie Plätze vorhanden sind, an jedem Sportangebot der BSG teilgenommen werden. Jedoch verursachen unterschiedliche Sportangebote unterschiedliche Kosten. Es werden daher bei einigen Sparten zusätzliche Spartenbeiträge erhoben. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der BSG-Geschäftsstelle, bei der Spartenleitung oder auf unserer Internetseite.
Mitgliedsgrundbeiträge
Grundbeitrag für Erwachsene:
45 Euro pro Jahr für städtische Beschäftigte (auch im Ruhestand befindliche), Ehe- und Lebenspartner, Angehörige 1. Grades.
72 Euro pro Jahr für nicht bei der Stadt beschäftigte Personen.
Grundbeitrag für Ermäßigte:
Für unter 18-jährige und Studierende (mit Nachweis) gelten 18 Euro für städtische Mitarbeiter und deren Kinder (intern), 45 Euro für Externe. Der Spartenbeitrag muss nur halb bezahlt werden.
Sofern noch keine BSG-Mitgliedschaft besteht, zahlen ermäßigte Personen eine einmalige Aufnahmegebühr von 5 Euro, Erwachsene von 10 Euro.
Für Auszubildende (mit Nachweis) ist im Rahmen des JUMP!-Projekts eine kostenfreie Mitgliedschaft möglich. Die Aufnahmegebühr entfällt.
Ein Beitritt zur BSG Stadt Köln ist nur möglich, wenn die folgende Abtretungs-Erklärung ausgefüllt ist.
Ich ermächtige die Betriebssportgemeinschaft Stadt Köln e.V. widerruflich den jeweiligen festgesetzten Mitgliedsbeitrag jährlich, jeweils zum 15. Januar, von meinem nachfolgend genannten Konto abzubuchen. Darüber hinaus ermächtige ich die BSG Stadt Köln eventuell anfallende Umlagen, einmalige Zahlungen oder zusätzliche Mitgliedsbeiträge abzubuchen, soweit sie satzungsgemäß beschlossen wurden.
Die Satzung der BSG Stadt Köln e.V. und die untenstehende Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie hiermit an. Mit dem Beitritt stimme ich dem Erhalt von Vereinsinformationen der BSG Stadt Köln e.V. mittels E-Mail bis zum schriftlichen Widerruf zu.
Bei Anmeldung von Minderjährigen: Ich verpflichte mich mit meiner Unterschrift, für die Beitragszahlung meines Kindes nach Erreichen der Volljährigkeit bis zum Widerruf aufzukommen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Unterschrift Antragstellerin oder Antragsteller
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters notwendig.