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Stadt Köln



Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum befahren der Kölner Umweltzone nach § 1 Absatz 2 der Kennzeichnungsverordnung, 35.Bundesimmissionsschutzverordnung

Die Oberbürgermeisterin
Bürgerdienste
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon   0221/221-26471
Telefax   0221/221-26481
E-Mail
Antragsteller*in
Bei Antrag für ein KFZ Ihres Gewerbebetriebes: Firmenname
Kraftfahrzeug
KFZ Kennzeichen
Fahrzeugart
Allgemeine Voraussetzung
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Allgemeine Voraussetzung
Zum Nachweis lege ich folgendes als Anlage bei:
Besondere, nutzungsbezogene Voraussetzungen
(Bitte mindestens einen zutreffenden Punkt ankreuzen und Art der Ausnahmefalles auswählen):
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um
Ich bin auf mein Fahrzeug angewiesen, weil
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Besondere, nutzungsbezogene Voraussetzungen
Mit meinem Fahrzeug erledige ich
Anlagen
Gesamtgröße aller Anhänge
Bitte Unterlagen vollständig und über den Upload hochladen.
Dateien im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF mit insgesamt maximal 19 Megabyte (MB).
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Hinweise:

Mir ist bekannt, dass die Stadtverwaltung Köln für die Bearbeitung meines Antrages eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro bis 75,00 Euro erhebt – auch dann, wenn
mein Antrag abgelehnt werden muss. Die Gebührensätze sind auf der Internetseite der
Stadt Köln zum Thema Umweltzone zu finden.
Ich stelle diesen Antrag für ein Fahrzeug ohne Feinstaub-Plakette oder mit roter Feinstaub-Plakette. Ausnahmegenehmigungen können nicht beantragt werden für
- Fahrzeuge mit grüner Plakette, da diese in die Umweltzone einfahren dürfen,

- Fahrzeuge mit gelber Plakette, da diese unter bestimmten Bedingungen in der Umweltzone genutzt werden dürfen, beziehungsweise, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden darf,

- bestimmte Fahrzeugtypen und Fahrzwecke, die aufgrund des geltenden Rechts auch ohne Plakette, Bescheinigungen und Ausnahmegenehmigung die Umweltzone befahren dürfen.
Die genauen Bedingungen für Fahrzeuge mit gelber Plakette sowie eine Liste der gesetzlich von der Umweltzonenregelung ausgenommenen Fahrzeuge sind auf der Internetseite der Stadt Köln zum Thema Umweltzone zu finden.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt schriftlich zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen eingereicht werden. Dabei unterstützt die digitale Einsendung per E-Mail oder direkt über die Senden-Schaltfläche am Ende dieses Web-Formulars eine zügige Bearbeitung. Mit dem Einreichen bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.

Hinweis zum Datenschutz

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