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Hinweis auf Schwarzarbeit
Ein Hinweis muss einen konkreten Anfangsverdacht enthalten. Die reine Vermutung reicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht aus.
Hinweisgeberin oder Hinweisgeber
Beschuldigte oder Beschuldigter, bitte machen Sie Angaben, soweit bekannt.
Genauer Ort, an dem die Arbeiten ausgeübt werden.
Welche konkreten Arbeiten werden ausgeübt?