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Anmeldeformular für Hunde
nach dem Landeshundegesetz
Amt für öffentliche Ordnung 322/42
Stadthaus Deutz
Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Anzeige zur Haltung eines Hundes gemäß § 11 Landeshundegesetz
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis für das Halten eines Hundes gemäß § 4 beziehungsweise § 10 Landeshundegesetz NRW
Antragstellerin oder Antragsteller
Angaben zum Hund
Mikrochipkennzeichung oder Chipnummer
Aufenthaltsort des Hundes, wenn dieser nicht unter der Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers lebt:
Körpermaße, ausgenommen Welpen
Färbung, besondere Kennzeichnung am Hund, zum Beispiel verschiedene Fellfarben
Züchterin oder Züchter beziehungsweise Herkunft des Hundes
Aufenthaltsfläche innerhalb eines eingegrenzten Grundstücks:
Der Hund wird gehalten in:
Erforderliche Unterlagen
Informationen zu den Unterlagen finden Sie unter:
- Einen Nachweis der Sachkunde für Hunde nach § 3 und 10 Landeshundegesetz NRW oder
- Einen Nachweis der Sachkunde für Hunde nach § 11 Landeshundegesetz NRW
- Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
(Kopie Versicherungspolice, Mindestdeckung 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro Sachschäden)
- Nachweis der Mikrochipkennzeichnung des Hundes
(Aufkleber oder Kopie Impfausweis oder Tassoausweis)
- Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses, gilt nur für Hunde nach § 3 und § 10 Landeshundegesetz NRW
(Auszug aus dem Bundeszentralregister, Auskunftsart O)
- Kopie Pflegevertrag und Nachweis über die Hundedaten des Tierheims bei Hunden nach § 3 Landeshundegesetz NRW
- Bei Mischlingshunden Foto von vorne und von der Seite
Bitte Unterlagen vollständig und über den Upload hochladen.
Dateien im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF mit insgesamt maximal 19 Megabyte (MB).