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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Landeshundegesetz
Amt für öffentliche Ordnung 322/42
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefax 0221 / 221-6569777
Angaben zum Hundehalter oder zur Hundehalterin
Angaben zum Hund
Mikrochipkennzeichung oder Chipnummer
Mir ist bekannt, dass zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Verhaltens- beziehungsweise eine Wesensprüfung des Hundes durch das Veterinäramt (Hunde nach § 3 LHundG NRW) oder einer anerkannten sachverständigen Person (Hunde nach § 10 LHundG NRW) erforderlich und gebührenpflichtig ist.
Das Formular wird ohne Unterschrift versendet.