Stadt Köln



Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Landeshundegesetz

Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung 322/42
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefax   0221 / 221-6569777
E-Mail:

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Absatz 3 gemäß Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) vom 1. Januar 2003

(nur gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Absatz 2 und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10)

Antragstellerin oder Antragsteller

Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Geburtsdatum
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Ich bin auch die Hundehalterin oder der Hundehalter

Angaben zum Hundehalter oder zur Hundehalterin

Familienname
Vorname
Wohnort
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Geburtsdatum
Telefonnummer
E-Mail-Adresse

Angaben zum Hund

Rasse
Name des Hundes
Mikrochipkennzeichung oder Chipnummer
Mir ist bekannt, dass zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Verhaltens- beziehungsweise eine Wesensprüfung des Hundes durch das Veterinäramt (Hunde nach § 3 LHundG NRW) oder einer anerkannten sachverständigen Person (Hunde nach § 10 LHundG NRW) erforderlich und gebührenpflichtig ist.
Das Formular wird ohne Unterschrift versendet.
Seite 1 von 1