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Antrag auf eine temporäre Freischaltung zur Videokonferenz bei externen Partnern
Für die temporäre Freischaltung ist ein bereits eingerichteter "Standard-Internetzugang" Voraussetzung.
HINWEISE:
Der Zugang wird entsprechend den Regelungen der "Dienstanweisung (DA) mit Umgangs- und Sicherheitsregeln für die Nutzung von Arbeitsplatzrechnern mit Zugang zum städtischen Netzwerk (CAN), E-Mail und Internetnutzung sowie Fax-Kommunikation" zur Verfügung gestellt.
Das Formular wird ohne Unterschrift versendet.
Beim Senden wird ein Servicecall erstellt.
Drücken Sie dafür bitte den "Senden / Vorschau" Button.