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Stadt Köln



Erlaubnisverfahren für Grabstätten
nach § 9 nordrhein-westfälisches
Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Antragsteller*in
Baudenkmal
Hiermit beantrage ich folgende Maßnahmen:
Hinweis: Bei der Errichtung eines neuen zusätzlichen Grabmals oder baulichen Anlage
ist ein Grabmalantrag notwendig. Dieser muss von der Fachfirma bei der
Friedhofsverwaltung eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
Angebote der ausführenden Firma
Maßnahmenbeschreibung
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