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Stadt Köln



Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Abteilung 503/1
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Bei Änderungen in der Vergütungshöhe im Laufe des Vorjahres bitte für jeden Zeitraum ein separates Formular ausfüllen.
Der Pflegedienst
hat in der Zeit vom
bis
zu Lasten der Pflegekassen oder Beihilfestellen folgende Beträge abgerechnet:
nach Leistungskomplexen (LK)  (ohne LK 15, 15a, 31, 32 und 33)
a)
Euro
für die Hausbesuchspauschalen (LK 15 und 15a)
b)
Euro
stundenweise abgerechnete Leistungen:
c)
Euro
- für Verhinderungspflege durch Fachkraft
- für Verhinderungspflege durch Nicht-Fachkraft
d)
Euro
- für LK 31, 32, 33
e)
Euro
Summe der förderfähigen Beträge
Euro
Es wird ausdrücklich bestätigt, dass in diesen Beträgen nur die folgenden, tatsächlich zu
Lasten der gesetzlichen und privaten Pflegekassen oder Beihilfestellen abgerechneten Leistungen enthalten sind:
- Pflegesachleistungen nach § 36 Absatz 3 und 4 Sozialgesetzbuch (SGB) XI
- Hausbesuchspauschalen
- Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen nach § 37 Absatz 3 SGB XI
- Leistungen nach § 38a SGB XI, wenn die Präsenzkraft von Ihrem Pflegedienst gestellt wird
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (diese ist unter a) einzutragen, wenn sie nach
Leistungskomplexen abgerechnet wurde; unter c) oder d) bei stundenweiser Abrechnung)
- Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI für Personen mit Pflegegrad 1, wenn diese Leistungen für pflegerische ambulante Leistungen im Sinne des § 36 SGB XI (Grundpflege) eingesetzt wurden.
Es wird ausdrücklich bestätigt, dass in diesen Beträgen folgende Leistungen nicht enthalten sind:
- Leistungen, die über den Leistungsrahmen des § 36 SGB XI hinaus von den Versicherten selbst getragen wurden
- Leistungen an private Selbstzahler
- Leistungen, die vom Sozialamt finanziert wurden
- Leistungen, die privat aus Pflegegeld finanziert wurden
- Leistungen an Nicht-Pflegeversicherte
- Leistungen auf der Grundlage freiwilliger privater Zusatzversicherungen einschließlich des „Pflege-Bahr“
- Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
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Der Pflegedienst
hat in der Vergütungsvereinbarung nach § 89 Sozialgesetzbuch  XI im oben genannten Zeitraum
einen Punktwert von
Euro
erzielt.
Auf der Grundlage von § 82 a Abs. 3 SGB XI ist der zu berücksichtigungsfähige Umlagebetrag zur Refinanzierung der Ausbildungskosten in Höhe von
Euro festgelegt.
Euro
Summe Punktwerte
(Verzichtserklärung, wenn keine Aufteilung in a) und b) erfolgt)
Für den Fall, dass Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet wurde:
Preis pro Stunde für Verhinderungspflege durch Fachkraft
Euro
Preis pro Stunde für Verhinderungspflege durch Nicht-Fachkraft
Euro
(Der abgerechnete Stundenpreis ist anhand von beispielhaften anonymisierten Rechnungen oder Ähnlichem nachzuweisen.)

Berechnung der Investitionskostenpauschale

Die Umrechnung der – entsprechend den oben genannten Ausführungen – mit den Pflegekassen abgerechneten Leistungen in Punkt a) bis e) führt zu folgendem Ergebnis:
a)
Euro
geteilt durch
Euro Punktwert
ergibt
Punkte
b)
Euro
geteilt durch
Euro Punktwert
ergibt
Punkte
Gesamtpunkte (Summe der Ergebnisse von a und b)
Punkte

Umrechnung der Punkte auf Leistungsstunden

Punkte geteilt durch 10 ergibt
Leistungsminuten
Leistungsminuten geteilt durch
60 ergibt
Leistungsstunden
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Name des Pflegedienstes

Leistungsstunden bei stundenweiser Abrechnung

c)
Euro
geteilt durch
Euro ergibt
Stunden
Euro
geteilt durch
Euro ergibt
Stunden
Euro
geteilt durch
Euro ergibt
Minuten
geteilt durch 60 ergibt
Stunden
Gesamtsumme c) - e)
Stunden
Die Investitionskostenpauschale ergibt sich aus der Summe der im oben genannten Zeitraum
berechneten Leistungsstunden mal 2,15 Euro.
Leistungsstunden aus a) und b)
Stunden
Leistungsstunden aus c) bis e)
Stunden
Gesamtzahl aller Stunden
Die sachliche und rechnerische Richtigkeit wird bestätigt durch vertretungs-
beziehungsweise  unterschriftsberechtigte Person:
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Ort und Datum
Unterschrift Antragsteller*in
Ort und Datum
Unterschrift, Stempel
Das Formular wird ohne Unterschrift versendet.
Drücken Sie dafür bitte  den "Senden / Vorschau" Button.
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