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Stadt Köln



Antrag auf Gewährung einer
Investitionskostenpauschale
Der Oberbürgermeister
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Abteilung 503/1
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon   0221 / 221-33022

Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach §§ 11 und 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und § 8a SGB XI (APG DVO NRW) für das aktuelle Jahr

Träger*in laut Versorgungsvertrag
Name
Aktenzeichen
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Ansprechpartner*in
Familienname
Vorname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Anschrift der ambulanten Pflegeeinrichtung,
für die die Investitionskostenpauschale beantragt wird
Name des Pflegedienstes laut Versorgungsvertrag
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Aufnahme der Tätigkeit der ambulanten Pflegeeinrichtung, am
IK-Nummer des Pflegedienstes
Bankverbindung
IBAN Kontoinhaber*in
BIC
Kreditinstitut
Name Kontoinhaber*in
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Erklärungen
Der Antragsteller erklärt, dass
1
die Voraussetzungen des § 11 APG NRW  erfüllt werden (Abschluss eines
Versorgungsvertrages nach § 72 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), Vorliegen einer
Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI)
2
die Qualitätsvorgaben nach der Vereinbarung zur Qualitätssicherung gemäß §§ 112 ff
SGB XI eingehalten werden
3
den Pflegebedürftigen für den Antragszeitraum keine Investitionsaufwendungen in
Rechnung gestellt werden und wurden
4
dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln alle Änderungen der
entscheidungserheblichen Tatsachen für die Gewährung der
Investitionskostenpauschale (zum Beispiel Betriebsschließung, Trägerwechsel,
Änderung des Dienstes oder der Rechtsform, Umzug und weitere) unverzüglich
mitgeteilt werden
5
die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind.
Anlagen
-
Berechnung (mit Testat) der Investitionskostenpauschale für den oben aufgeführten Dienst
-
Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 Sozialgesetzbuch XI, sofern diese noch
nicht vorliegt oder zwischenzeitlich gegenüber der bereits vorliegenden Fassung
Änderungen eingetreten sind
-
Vergütungsvereinbarung
-
Nachweis der Vertretungsberechtigung beziehungsweise Vollmacht
Mir ist bekannt, dass unvollständige und unrichtige Angaben, die zu einer erhöhten Auszahlung der Investitionskostenpauschale führen, Rückerstattungsansprüche gemäß § 45 Absatz 2 Nummer 2 Sozialgesetzbuch X nach sich ziehen.
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Testat zum Antrag Gewährung von Investitionskostenpauschale

Bei Änderungen in der Vergütungshöhe im Laufe des Vorjahres bitte für jeden Zeitraum ein separates Formular ausfüllen.
Der Pflegedienst
hat in der Zeit vom
bis
zu Lasten der Pflegekassen oder Beihilfestellen folgende Beträge abgerechnet:
nach Leistungskomplexen (LK)  (ohne LK 15, 15a, 31, 32 und 33)
a)
Euro
für die Hausbesuchspauschalen (LK 15 und 15a)
b)
Euro
stundenweise abgerechnete Leistungen:
c)
Euro
- für Verhinderungspflege durch Fachkraft
- für Verhinderungspflege durch Nicht-Fachkraft
d)
Euro
- für LK 31, 32, 33
e)
Euro
Summe der förderfähigen Beträge
Euro
Es wird ausdrücklich bestätigt, dass in diesen Beträgen nur die folgenden, tatsächlich zu
Lasten der gesetzlichen und privaten Pflegekassen oder Beihilfestellen abgerechneten Leistungen enthalten sind:
- Pflegesachleistungen nach § 36 Absatz 3 und 4 Sozialgesetzbuch (SGB) XI
- Hausbesuchspauschalen
- Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen nach § 37 Absatz 3 SGB XI
- Leistungen nach § 38a SGB XI, wenn die Präsenzkraft von Ihrem Pflegedienst gestellt wird
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (diese ist unter a) einzutragen, wenn sie nach
Leistungskomplexen abgerechnet wurde; unter c) oder d) bei stundenweiser Abrechnung)
- Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI für Personen mit Pflegegrad 1, wenn diese Leistungen für pflegerische ambulante Leistungen im Sinne des § 36 SGB XI (Grundpflege) eingesetzt wurden.
Es wird ausdrücklich bestätigt, dass in diesen Beträgen folgende Leistungen nicht enthalten sind:
- Leistungen, die über den Leistungsrahmen des § 36 SGB XI hinaus von den Versicherten selbst getragen wurden
- Leistungen an private Selbstzahler
- Leistungen, die vom Sozialamt finanziert wurden
- Leistungen, die privat aus Pflegegeld finanziert wurden
- Leistungen an Nicht-Pflegeversicherte
- Leistungen auf der Grundlage freiwilliger privater Zusatzversicherungen einschließlich des „Pflege-Bahr“
- Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
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Testat zum Antrag Gewährung von Investitionskostenpauschale

Der Pflegedienst
hat in der Vergütungsvereinbarung nach § 89 Sozialgesetzbuch  XI im oben genannten Zeitraum
einen Punktwert von
Euro
erzielt.
Auf der Grundlage von § 82 a Abs. 3 SGB XI ist der zu berücksichtigungsfähige Umlagebetrag zur Refinanzierung der Ausbildungskosten in Höhe von
Euro festgelegt.
Euro
Summe Punktwerte
(Verzichtserklärung, wenn keine Aufteilung in a) und b) erfolgt)
Für den Fall, dass Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet wurde:
Preis pro Stunde für Verhinderungspflege durch Fachkraft
Euro
Preis pro Stunde für Verhinderungspflege durch Nicht-Fachkraft
Euro
(Der abgerechnete Stundenpreis ist anhand von beispielhaften anonymisierten Rechnungen oder Ähnlichem nachzuweisen.)

Berechnung der Investitionskostenpauschale

Die Umrechnung der – entsprechend den oben genannten Ausführungen – mit den Pflegekassen abgerechneten Leistungen in Punkt a) bis e) führt zu folgendem Ergebnis:
a)
Euro
geteilt durch
Euro Punktwert
ergibt
Punkte
b)
Euro
geteilt durch
Euro Punktwert
ergibt
Punkte
Gesamtpunkte (Summe der Ergebnisse von a und b)
Punkte

Umrechnung der Punkte auf Leistungsstunden

Punkte geteilt durch 10 ergibt
Leistungsminuten
Leistungsminuten geteilt durch
60 ergibt
Leistungsstunden
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Testat zum Antrag Gewährung von Investitionskostenpauschale

Name des Pflegedienstes

Leistungsstunden bei stundenweiser Abrechnung

c)
Euro
geteilt durch
Euro ergibt
Stunden
Euro
geteilt durch
Euro ergibt
Stunden
Euro
geteilt durch
Euro ergibt
Minuten
geteilt durch 60 ergibt
Stunden
Gesamtsumme c) - e)
Stunden
Die Investitionskostenpauschale ergibt sich aus der Summe der im oben genannten Zeitraum
berechneten Leistungsstunden mal 2,15 Euro.
Leistungsstunden aus a) und b)
Stunden
Leistungsstunden aus c) bis e)
Stunden
Gesamtzahl aller Stunden
Leistungsstunden zu je 2,15 Euro
Euro Investitionskostenpauschale
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Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der unter a-e aufgeführten förderfähigen
Beträge wird bestätigt durch vertretungs- beziehungsweise  unterschriftsberechtigte
Person:
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
E-Mail-Adresse
Ort und Datum
Unterschrift Antragsteller*in
Ort und Datum
Unterschrift, Stempel
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