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Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Sorgebescheinigung)
Amt für Kinder, Jugend und Familie
-Sorgeregister-
Am Justizzentrum 6
50939 Köln
Telefon 0221 / 221-25401
Telefax 0221 / 221-28750
Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Sorgebescheinigung) gemäß § 58a Absatz 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch für mein Kind:
Dem Antrag ist die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Vaterschaftsanerkennung oder gegebenenfalls der gerichtliche Beschluss über die Vaterschaftsfeststellung beizufügen.
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