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Fahrradbeauftragter
Gliederungsziffer 661/4
Hinweise
- Kreuzen Sie auf dem Teilnahmekalender die Tage an, an denen Sie das Fahrrad genutzt haben - sei es auf dem Weg zur Arbeit, zum Brötchen holen oder im Rahmen einer Freizeitfahrt am Rhein.
- Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Sie an mindestens 30 Tagen in dem Aktionszeitraum mit dem Fahrrad fahren.
- Geben Sie am Ende des Aktionszeitraums die Anzahl der zwischen April und August auf dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer an. Zur Erfassung der einzelnen Tage und der Ermittlung der Gesamtkilometerzahl kann die Tabelle genutzt werden, die unter Link zu Tabelle bereitgestellt ist. Kilometerzahlen können auch geschätzt werden.
- Die Teilnahme ist ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt vorbehalten.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team des Fahrradbeauftragen.
Sind Sie durch die Aktion häufiger als sonst geradelt?
Haben Sie aufgrund der überwiegenden Tätigkeit im Homeoffice in diesem Jahr ausschließlich oder überwiegend Freizeitfahrten eingetragen?
Senden Sie bitte dieses Formular ausgefüllt bis zum
per E-Mail über den Senden/Drucken Button oder per Hauspost an 661/4 Fahrradbeauftragter.
Sie können den Teilnahmebogen ohne Unterschrift senden. Drücken Sie dafür bitte den Senden/Drucken-Button.