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Erneuter Antrag auf Erlaubnis zur berufsmäßigen
Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Gesundheitsamt (530/2)
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Gesundheitsamt (530/2)
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Erneuter Antrag auf Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (AZ: 530/2 - 53.23.21 psych.)
Hiermit beantrage ich die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie und bitte um Festsetzung eines Termins für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt.
Geburtsname falls abweichend
Ich habe bereits bei einer anderen Behörde die Heilpraktikererlaubnis beantragt.
Ich stelle einen erneuten Antrag. Die Unterlagen meines ersten Antrages liegen dem Gesundheitsamt vor. Im Anhang füge ich die benötigte einfache Kopie meines Abschlusszeugnisses (mindestens erfolgreicher Abschluss der Hauptschule oder gleichwertiger Abschluss) als Scan in Form einer PDF-Datei bei.
Folgende Unterlagen reiche ich nach Aufforderung ein:
Attest einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes, aus dem meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes hervorgeht.
Das passende Formular erhalten Sie hier:
Führungszeugnis der Belegart O (Aktenzeichen: 530/2 - 53.23.21 psych. - R 8081).
Ich erkläre, dass gegen mich weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig sind.
Ich bestätige, dass ich die Heilkunde nur in Form von Psychotherapie ausüben will.
Ich versichere, für die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde gesundheitlich geeignet und in keiner die Tätigkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker Psychotherapie beeinträchtigende Weise eingeschränkt zu sein.
Hinweise des Gesundheitsamtes
Für die Erteilung der Erlaubnis ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O (Aktenzeichen: 530/2 -53.23.21 psych) und ein ärztliches Attest, aus dem Ihre gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes hervorgeht, erforderlich. Diese Dokumente müssen Sie Ihrem Antrag nicht beifügen.
Das polizeiliche Führungszeugnis und das ärztliche Attest dürfen am Tag der Erlaubniserteilung nicht älter als drei Monate sein. Ich werde Sie daher später schriftlich dazu auffordern, die genannten Dokumente einzureichen. Vorher eingereichte Dokumente kann ich leider nicht berücksichtigen.
Ich weise Sie darauf hin, dass ich Ihnen auch bei Bestehen Ihrer Kenntnisüberprüfung die Erlaubnis nur erteilen kann, wenn Sie die rechtlichen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllen. Nähere Einzelheiten können Sie dem Heilpraktikergesetz, der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz und den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes entnehmen.
Über den Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass Sie die Rücknahme Ihres Antrages gemäß Tarifstelle 10.14.12 c) der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) und jede Terminverschiebung eine Gebühr von 40,00 € kostet.
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
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