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Die Daten werden aufgrund des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen erfragt. Werden keine oder unvollständige Angaben gemacht, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
1. Es wird beantragt
gewünschter Name / als richtig festzustellender Familienname
2. Begründung des Antrags (ggf. bitte auf besonderem Blatt fortsetzen)
3. Person, deren Name geändert / festgestellt werden soll
Name(n) / Familienname(n)
Standesamt und Nr. (Bei Geburt außerhalb des Bundesgebietes ist nach einer Beurkundung beim Standesamt I in Berlin zu fragen)
Wohnanschrift (ggf. auch Nebenwohnanschrift angeben)
Kennzeichen und Führungsort des Familienbuches / Eheregisters (soweit bekannt):
Falls kein Familienbuch / Eheregister angelegt ist: Tag und Ort der Eheschließung
Bei Ledigen: Familienbuch / Eheregister der Eltern
4. Ehegatte der unter Ziff. 3 genannten Person, dessen Ehename
geändert / festgestellt werden soll
Name(n) / Familienname(n)
Standesamt und Nr. (Bei Geburt außerhalb des Bundesgebietes ist nach einer Beurkundung beim Standesamt I in Berlin zu fragen)
Wohnanschrift (ggf. auch Nebenwohnanschrift angeben)
5. Minderjährige Kinder (auch solche, deren Name nicht geändert / festgestellt werden soll)
Name (sämtliche Vornamen, Familienname, ggf. Geburtsname), Geburtstag, Geburtsort, Familienstand, Standesamt und Nr.1) , Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr. , PLZ, Ort), Staatsangehörigkeit
Die Namensänderung/-feststellung erstreckt sich auf dieses Kind
6. Antragsteller/in
Name und Anschrift der Personen, die noch nicht genannt sind
Als Antragsteller/in versichere ich / versichern wir:
Ort, Datum des früheren Antrags
Entscheidung der Behörde. Beigefügt ist:
Ich versichere /Wir versichern die Wahrheit und Vollständigkeit meiner/unserer Angaben. Mir/uns ist bekannt, dass für die Bearbeitung des Antrages Verwaltungsgebühren erhoben werden; diese können bis zu 1022 Euro (Familiennamensänderung) bzw. bis zu 256 Euro (Vornamensänderung) betragen. Auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, fallen Verwaltungsgebühren an. Zur Zahlung ist regelmäßig der Antragsteller verpflichtet. Ich/wir erkläre/n mich/uns zur Zahlung von Verwaltungsgebühren bereit. Zur Bearbeitung des Antrags sind Anfragen bei und Mitteilungen an andere Behörden notwendig. Hierzu gebe/n ich/wir meine/unsere Zustimmung.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Unterschrift Antragsteller/in
7. Vorstehende Unterschrift/en beglaubige ich:
Aufnehmende Behörde (Siegel) und Unterschrift des Aufnehmenden
8. Nachweise
Beispiel zu Eintragungen in dieser Spalte
Für (Person zu Ziff. 1 des Antrags) oder kürzer: Für zu 1.
Begl. Abschr. d. Geb. Eintr.
Begl. Abschr. d. Fam. Buches
Nachweise nach Nr. 17 NamÄndVwV
Regelmäßig von Antragsteller/in zu beschaffen
Zur Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung) für alle im
Antrag erfassten Personen (Nr. 17 Buchst. c)
Bescheinigung der Meldebehörde
(Aufenthaltsbescheinigung)
Personalausweis oder Reisepass
Staatsangehörigkeitsausweis
Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
Reiseausweis oder Eintragung der Ausländerbe-
hörde im Pass oder Passersatz oder amtliche
Bescheinigung gemäß § 2 Abs. 1 FlüchtlMaßnG
Zum Wohnsitz (Nr. 17 Buchst. d)
Bescheinigung der Meldebehörde
(Aufenthaltsbescheinigung s. o.)
Angaben über den Aufenthalt oder gewerbliche
Niederlassung in den letzten 5 Jahren
Zum Personenstand (Nr. 17 Buchst. e)
Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags evtl.
Beurkundung beim Standesamt I in Berlin
Beglaubigte Abschrift des Familienbuches /
Beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages
Bescheinigung des Standesamts I in Berlin
Kirchliche oder andere beweiskr. Bescheinigungen
Führungszeugnis nach § 28 BundeszentralregG für über
14 Jahre alte Personen (Nr. 17 Buchst. f)
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei Antrag
durch Vormund, Pfleger oder Betreuer (Nr. 17 Buchst. g)
Vorm.-gerichtl. Anhörung bei beschränkt Geschäftsfähigen
über 16 Jahren (Nr. 17 Buchst. h) oder Geschäftsfähigen,
für die ein Betreuer bestellt ist und ein Einwilligungs-
vorgehalt angeordnet ist (§ 2 (2) NamÄndG)
Einkommensnachweis, falls verlangt
Über Besitz des elterlichen Sorgerechts
Bescheid über frühere Entscheidung in einem
Namensänderungsverfahren (Nr. 17 Buchst. i)
Nachweise nach Nr. 18 NamÄndVwV
Von der Behörde zu beschaffen
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Auskunft der zuständigen Polizeidienststelle bei
über 14 Jahre alten Personen (Nr. 18 Buchst. b)
Stellungnahme des zust. Jugendamtes bei Stief-
oder Pflegekindern (Nr. 18 Buchst. c)
Stellungnahme der Beteiligten (Nr. 18 Buchst. d)
Auskunft des Standesbeamten des Standesamts I in
Berlin (Nr. 18 Buchst. e)
9. Verfügung der Behörde zur weiteren Vorbereitung des Antrags (Nr. 18 Abs. 1 NamÄndVwV)
Die Verantwortung dafür, wer als Beteiligte/r zu dem Antrag zu hören ist, liegt bei der entscheidenden Behörde.
Die den Antrag aufnehmende Behörde sollte jedoch in Amtshilfe die Anschriften der Beteiligten feststellen; sie kann diese auch anhören.
Gleiches gilt für Anfragen an die nachgenannten Stellen.
3) Es empfiehlt sich, jeweils den Abschnitt – ggf. auch die Nummer – anzugeben, unter dem die Person aufgeführt ist, für die eine Behörde angeschrieben oder an die ein Schreiben gerichtet werden soll.
Urschriftlich mit allen Unterlagen der zuständigen Behörde übersandt.
Unterschrift Sachbearbeiter/in
Anlagen/Bemerkungen/Stellungnahme
Eingangsvermerke der zuständigen Behörde