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Soziale Erhaltungssatzung
Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung
(ohne Bauantrag)

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Soziale Erhaltungssatzung
Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung (ohne Bauantrag)

(gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Dieser Antrag ersetzt nicht den formellen Bauantrag nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.

In Gebieten einer Sozialen Erhaltungssatzung ist für Rückbau (Abbruch), bauliche Änderung und Nutzungsänderung an bestehenden Wohnraum eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Dieser Genehmigungspflicht unterliegen sowohl selbst genutzte, als auch vermietete und leerstehende Wohnungen. Dies gilt auch für Vorhaben, die gemäß der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei sind.

Genehmigungspflichtig sind sämtliche Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Energie und Wasser bewirken. Für Maßnahmen, die zu einer Modernisierungsumlage bzw. Erhöhung der Miete führen, ist eine Kostenaufstellung beizufügen.

Nicht genehmigungspflichtig sind reine Instandsetzungsmaßnahmen: Solche dienen der Behebung von baulichen Mängeln, die infolge von Abnutzung, Alterungs- und Witterungseinflüssen entstanden sind.

Angaben zum*zur Antragsteller*in beziehungsweise Bevollmächtigten
Angaben zum*zur Eigentümer*in
(falls nicht identisch mit dem Antragstellenden)
Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
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Angaben zum betroffenen Gebäude
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Objektart
Anzahl Vollgeschosse
Anzahl Vollgeschosse
Antragsgegenstand
Kurzbeschreibung der energetischen Maßnahme
Kurzbeschreibung des Vorhabens
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Betroffene Wohnungen beziehungsweise Wohnräume

Baujahr des Hauses

(erstmalig bezugsfertig oder generalsaniert)
Angaben zum Bestand
Geschoss/Wohneinheit
oder Wohnungsnummer
zum Beispiel EG links,
Mitte, rechts
Größe der Wohnung
Bewohner*in
gegebenenfalls Mieterliste
beifügen
Angaben zu
Miethöhe:
Kaltmiete in
Euro/
Quadratmeter
Balkon, Terrasse
oder ähnliches
Anzahl und
Größe jeweils in Quadratmetern
Ausstattungsgegenstand der
Wohnung: Bad, Sanitäreinrichtungen,
Technik/Installlation Fenster,
Fußböden, Einbaugeräte,
gegebenenfalls Jahr der
Erneuerung/Modernisierung
Familienname
Anzahl
Vorname
Größe
Familienname
Anzahl
Vorname
Größe
Familienname
Anzahl
Vorname
Größe
Familienname
Anzahl
Vorname
Größe
Weitere Erläuterungen
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Angaben zur Wohnung beziehungsweise den Wohnungen nach Umbau/Modernisierung

Angaben zum Bestand
Geschoss/Wohneinheit
oder Wohnungsnummer
zum Beispiel EG links,
Mitte, rechts
Größe der Wohnung
Bewohner*in
gegebenenfalls Mieterliste
beifügen
Angaben zu
Miethöhe:
Kaltmiete in
Euro/
Quadratmeter
Balkon, Terrasse
oder ähnliches
Anzahl und
Größe in Quadratmeter
Ausstattungsgegenstand der
Wohnung: Bad, Sanitäreinrichtungen,
Technik/Installlation Fenster,
Fußböden, Einbaugeräte,
gegebenenfalls Jahr der
Erneuerung/Modernisierung
Familienname
Anzahl
Vorname
Größe
Familienname
Anzahl
Vorname
Größe
Familienname
Anzahl
Vorname
Größe
Familienname
Anzahl
Vorname
Größe
Weitere Erläuterungen
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Folgende erforderlichen Unterlagen sind beigefügt:
Unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.

Hinweis zum Datenschutz

Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Erklärung des*der Antragstellers*Antragstellerin bzw. der*des Bevollmächtigten:
Ich erkläre hiermit, dass das die aufgeführten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unzutreffende Angaben zum Widerruf einer Genehmigung führen können.
Mir ist bekannt, dass im Geltungsbereich einer Sozialen Erhaltungssatzung bzw. eines Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Rückbau (Abbruch), Änderungen oder Nutzungsänderungen an baulichen Anlagen ohne Genehmigung nach § 173 BauGB Ordnungswidrigkeiten gemäß § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB darstellen, die mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.
Ich erkläre hiermit, dass das die aufgeführten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unzutreffende Angaben zum Widerruf einer Genehmigung führen können.
Ort und Datum
Unterschrift Antragsteller*in
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