Um dieses Formular vollständig nutzen zu können, benötigen Sie einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser!
Soziale Erhaltungssatzung
Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung
(ohne Bauantrag)
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Soziale Erhaltungssatzung
Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung (ohne Bauantrag)
(gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Dieser Antrag ersetzt nicht den formellen Bauantrag nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.
In Gebieten einer Sozialen Erhaltungssatzung ist für Rückbau (Abbruch), bauliche Änderung und Nutzungsänderung an bestehenden Wohnraum eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Dieser Genehmigungspflicht unterliegen sowohl selbst genutzte, als auch vermietete und leerstehende Wohnungen. Dies gilt auch für Vorhaben, die gemäß der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei sind.
Genehmigungspflichtig sind sämtliche Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Energie und Wasser bewirken. Für Maßnahmen, die zu einer Modernisierungsumlage bzw. Erhöhung der Miete führen, ist eine Kostenaufstellung beizufügen.
Nicht genehmigungspflichtig sind reine Instandsetzungsmaßnahmen: Solche dienen der Behebung von baulichen Mängeln, die infolge von Abnutzung, Alterungs- und Witterungseinflüssen entstanden sind.
Betroffene Wohnungen beziehungsweise Wohnräume
Baujahr des Hauses
(erstmalig bezugsfertig oder generalsaniert)
Angaben zur Wohnung beziehungsweise den Wohnungen nach Umbau/Modernisierung
Hinweis zum Datenschutz
Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Erklärung des*der Antragstellers*Antragstellerin bzw. der*des Bevollmächtigten:
Ich erkläre hiermit, dass das die aufgeführten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unzutreffende Angaben zum Widerruf einer Genehmigung führen können.
Mir ist bekannt, dass im Geltungsbereich einer Sozialen Erhaltungssatzung bzw. eines Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Rückbau (Abbruch), Änderungen oder Nutzungsänderungen an baulichen Anlagen ohne Genehmigung nach § 173 BauGB Ordnungswidrigkeiten gemäß § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB darstellen, die mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.
Ich erkläre hiermit, dass das die aufgeführten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unzutreffende Angaben zum Widerruf einer Genehmigung führen können.
Unterschrift Antragsteller*in