Stadt Köln



Amtlicher Vordruck für die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Die Oberbürgermeisterin
Steueramt - Aufwandsteuern
Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon   0221 / 221-21152
Telefax   0221 / 221-21750
Kassenzeichen
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Bitte eintragen, falls bekannt.
Das Kassenzeichen finden Sie auf dem Ihnen zugesandten Bescheid beziehungsweise Anschreiben.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link: Fragen zur Zweitwohnungssteuer

Allgemeine Angaben

Familienname
Vorname
Telefonnummer für Rückfragen
Geburtsdatum 

Anschrift der Hauptwohnung

Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort

Anschrift der Nebenwohnung, für die die Steuererklärung abgegeben wird

Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort

Steuerpflicht

seit dem
gegebenenfalls bis zum
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Angaben, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt

Die Nettokaltmiete beträgt beziehungsweise betrug:
Euro.
Bitte fügen Sie eine Kopie des Mietvertrages bei.
Sofern die vereinbarte Nettokaltmiete nicht mehr zutrifft, bitte den maßgeblichen Änderungsvertrag ebenfalls zusenden.


In der Nettokaltmiete sind folgende Aufwendungen enthalten:
Bitte Belege beifügen.
Sofern eine Warmmiete vereinbart ist beziehungsweise wurde, bitte Aufteilung in Mietkostenanteile und Nebenkostenanteile beifügen.



Mietverhältnis

Anzahl der weiteren Personen
Bitte geben Sie Familienname, Vorname und Geburtsdatum der weiteren Personen an, sofern diese Angaben nicht aus dem beigefügten Mietvertrag hervor gehen.

eigener Nettokalt-Mietanteil
Euro
Bitte Nachweise beifügen.
Das Mietverhältnis besteht seit dem
Ende des Mietverhältnisses, falls dieses beendet wurde
Bitte fügen Sie einen Nachweis bei.
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Angaben, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt

Anzahl der weiteren Personen
Bitte Grundbuchauszug beifügen.
Jahr, in dem das Gebäude der Eigentumswohnung bezugsfertig wurde
Hierzu gehört zum Beispiel eine umfassende Wertverbesserung, neue Sanitäreinrichtungen, zeitgemäße Elektroinstallationen oder Zentralheizung beziehungsweise Gas-Etagenheizung.

Jahr der Modernisierung
Jahr der Sanierung

Wohnungsausstattung

Wohnlage

Für die folgenden Angaben sind Nachweise beizufügen
Die Wohnfläche der gesamten Wohnung beträgt
Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume
Fläche der Räume, die nur von mir genutzt wird
beziehungsweise wurde.
Bitte Nachweis beifügen (zum Beispiel Grundriss).
Anzahl der weiteren Personen
Bitte Nachweise beifügen (Mietvertrag oder Untermietverträge).

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Bekanntgabeanschrift

Der Schriftverkehr, insbesondere der Steuerbescheid, soll an die folgende Adresse versendet werden:



Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Wenn die Bekanntgabe an einen Zustellvertreter erfolgen soll, bitte eine entsprechende Zustellvollmacht beifügen.
Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 9 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben.


Ich versichere, dass ich die Angaben in dieser Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.

Hinweis zum Datenschutz

Alle Informationen zum Datenschutz befinden sich in der diesem amtlichen Vordruck beigefügten beziehungsweise hier bereits vorliegenden Datenschutzerklärung des Steueramtes der Stadt Köln. Diese habe ich zur Kenntnis genommen.
Datum
Unterschrift
Die Steuererklärung ist eigenhändig zu unterschreiben.



Einzugsermächtigung

Die Stadt Köln kann die fälligen Beträge bequem für Sie per Lastschriftmandat einziehen.
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Stadt Köln Steueramt - Datenschutzerklärung/Datenschutzhinweise

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 25.05.2018 findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbare Anwendung. Dies ist die Verordnung (Europäische Union) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), (Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Nummer L 119 Seite 1, berichtigte Nummer L 314 Seite 72). Mit dem vorliegenden Schreiben möchten wir unserer Informationspflicht Ihnen gegenüber nachkommen.
Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Dies sind zum Beispiel Name, Anschrift und alle Informationen, die Sie im Hinblick auf eine Steuererhebung betreffen. Die Stadt Köln nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit dieser Information (Datenschutzerklärung) daher einen Überblick darüber geben, wie das Steueramt der Stadt Köln den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie sie verwendet werden.

Information zur Verwendung Ihrer Daten

Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen.
Dies geschieht auf der Grundlage der DSGVO. Zum Verarbeiten gehören unter anderem Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten (Artikel 4 Nummer 2 DSGVO).
Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer und der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zulässig, wenn sie zur Erfüllung der dem Steueramt obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm übertragen wurde, erforderlich ist.
Aufgabe des Steueramtes der Stadt Köln ist unter anderem die Festsetzung und Erhebung von Hundesteuer, Kulturförderabgabe, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuern sowie zugehöriger Nebenleistungen (zum Beispiel Verspätungszuschläge, Zinsen) für die Stadt Köln.
Wir verarbeiten Ihre Daten daher zum Zwecke einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung.
Dazu gehört, dass wir die von Ihnen mitgeteilten, die von uns festgestellten oder die durch Dritte (zum Beispiel mittels anonymer Anzeigen, Erfüllung einer Mitwirkungspflicht) mitgeteilten Informationen hinsichtlich einer persönlichen und sachlichen Steuerpflicht prüfen, gegebenenfalls übernehmen und für die konkrete Veranlagung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen verwenden.
Dabei verarbeiten wir auch Daten, die uns andere Dienststellen der Stadt Köln sowie andere Behörden (zum Beispiel Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungsbehörden, Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungsansprüche.
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Die Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen umfasst auch außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Köln oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte) weitergegeben.
Zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung beziehungsweise Zahlung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zu anderen als zum Zweck der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies geschieht zum Beispiel zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
Ihre personenbezogenen Daten können auch zu statistischen Zwecken verarbeitet werden (§ 17  DSG  NRW).
Nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 12 Absatz 1) ist eine Weitergabe Ihrer Daten auch unter den engen Voraussetzungen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) zulässig.
Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln aus.
Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (Voraussetzungen in Artikel 15 DSGVO). Sie haben ferner ein Recht auf Beschwerde (Voraussetzungen in § 29 DSG NRW in Verbindung mit Artikel 77 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung beziehungsweise Einschränkung der Verarbeitung (Artikeln 16 bis 18 DSGVO).
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 26 DSG NRW). Die Anschrift lautet: Die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf.
Sofern Ihre Daten zu Zwecken verwendet werden sollten, die durch die vorgenannten Informationen nicht erfasst sind, werden Sie gesondert informiert.
In allen Fällen können Sie sich an die Verantwortliche der Stadt Köln beziehungsweise an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln wenden:
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist die für die Datenverarbeitung Verantwortliche. Die Anschrift lautet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Historisches Rathaus, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln erreichen Sie unter folgender Anschrift: Stadt Köln, der Datenschutzbeauftragte, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Stadt Köln
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