Anlage 1 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln
Stadt Köln



Amtlicher Vordruck für die
Erklärung zur Kulturförderabgabe
für Beherbergungsleistungen

Die Oberbürgermeisterin
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon 0221 / 221-96913
Telefax 0221 / 221-22907
Die Erklärung zur Kulturförderabgabe erfolgt gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweis: Die rot umrandeten Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden.
Kassenzeichen
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.
.

Name und Anschrift des Abgabenentrichtungspflichtigen (Betreiberin oder Betreiber des Beherbergungsbetriebes)

Name der Betreiberin oder des Betreibers
Vorname
Geburtsdatum 
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
sofern vorhanden:
sofern vorhanden:
Registergericht
Registerart und Registernummer

Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebes, für den die Erklärung abgegeben wird

Name des Beherbergungsbetriebes
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Möglichkeit der Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Mehrwertsteuer, aber ohne die Kulturförderabgabe.
Die Erklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen.
 Stand: 1. Oktober 2019
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Hinweis: Hier müssen die Felder unter D und entweder A, B oder C ausgefüllt werden.

A   Abgabenpflichtige Beherbergungsleistungen

Bemessungsgrundlage
in vollen Euro
Alle Beherbergungsentgelte einschließlich Mehrwertsteuer hierauf, außer den unter B und C genannten Fällen.
Euro.
In dem Betrag ist die Kulturförderabgabe enthalten, da ein Herausrechnen nicht möglich ist.
Von dem erklärten Betrag unterliegen folgende Beherbergungsentgelte nicht der Kulturförderabgabe, unter anderem, da die Beherbergungen beruflich zwingend erforderlich waren.
Bemessungsgrundlage
in vollen Euro
Euro.

B   Nur bei Pauschalpreisen

Betrag der Gesamtrechnung einschließlich Mehrwertsteuer abzüglich einer Pauschale von 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit.
Bemessungsgrundlage
in vollen Euro
Euro.
Von dem erklärten Betrag unterliegen folgende Beherbergungsentgelte nicht der Kulturförderabgabe, unter anderem, da die Beherbergungen beruflich zwingend erforderlich waren.
Bemessungsgrundlage
in vollen Euro
Euro.

C   Nur bei Kreuzfahrtschiffen

Der Pauschalpreis für die gesamte Kreuzfahrt  beträgt 100,00 Euro je Gast und Übernachtung.
Anzahl der Übernachtungsgäste
Bemessungsgrundlage
in vollen Euro
Euro.
mal 100 Euro ergibt die Bemessungsgrundlage

D   Erhebungszeitraum

Kalenderjahr
von
bis
In Kenntnis der Strafbarkeit unwahrer Angaben in einem Steuerveranlagungsverfahren erkläre ich hiermit, dass ich die Angaben in dieser Abgabenerklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
Hinweis zum Datenschutz
Ich habe alle Informationen zum Datenschutz in der diesem amtlichen Vordruck beigefügten Datenschutzerklärung des Steueramtes der Stadt Köln zur Kenntnis genommen.
Ort und Datum
Eigenhändige Unterschrift des Abgabenentrichtungspflichtigen oder seines Bevollmächtigen

Einzugsermächtigung

Über folgenden Link können Sie das Formular Lastschrifteinzugsermächtigung aufrufen:
 Stand: 1. Oktober 2019
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Stadt Köln Steueramt - Datenschutzerklärung/Datenschutzhinweise

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 25.05.2018 findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbare Anwendung. Dies ist die Verordnung (Europäische Union) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), (Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Nummer L 119 Seite 1, berichtigte Nummer L 314 Seite 72). Mit dem vorliegenden Schreiben möchten wir unserer Informationspflicht Ihnen gegenüber nachkommen.
Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Dies sind zum Beispiel Name, Anschrift und alle Informationen, die Sie im Hinblick auf eine Steuererhebung betreffen. Die Stadt Köln nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit dieser Information (Datenschutzerklärung) daher einen Überblick darüber geben, wie das Steueramt der Stadt Köln den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie sie verwendet werden.

Information zur Verwendung Ihrer Daten

Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen.
Dies geschieht auf der Grundlage der DSGVO. Zum Verarbeiten gehören unter anderem Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten (Artikel 4 Nummer 2 DSGVO).
Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer und der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zulässig, wenn sie zur Erfüllung der dem Steueramt obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm übertragen wurde, erforderlich ist.
Aufgabe des Steueramtes der Stadt Köln ist unter anderem die Festsetzung und Erhebung von Hundesteuer, Kulturförderabgabe, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuern sowie zugehöriger Nebenleistungen (zum Beispiel Verspätungszuschläge, Zinsen) für die Stadt Köln.
Wir verarbeiten Ihre Daten daher zum Zwecke einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung.
Dazu gehört, dass wir die von Ihnen mitgeteilten, die von uns festgestellten oder die durch Dritte (zum Beispiel mittels anonymer Anzeigen, Erfüllung einer Mitwirkungspflicht) mitgeteilten Informationen hinsichtlich einer persönlichen und sachlichen Steuerpflicht prüfen, gegebenenfalls übernehmen und für die konkrete Veranlagung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen verwenden.
Dabei verarbeiten wir auch Daten, die uns andere Dienststellen der Stadt Köln sowie andere Behörden (zum Beispiel Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungsbehörden, Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungsansprüche.
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Die Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen umfasst auch außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Köln oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte) weitergegeben.
Zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung beziehungsweise Zahlung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zu anderen als zum Zweck der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies geschieht zum Beispiel zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
Ihre personenbezogenen Daten können auch zu statistischen Zwecken verarbeitet werden (§ 17  DSG  NRW).
Nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 12 Absatz 1) ist eine Weitergabe Ihrer Daten auch unter den engen Voraussetzungen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) zulässig.
Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln aus.
Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (Voraussetzungen in Artikel 15 DSGVO). Sie haben ferner ein Recht auf Beschwerde (Voraussetzungen in § 29 DSG NRW in Verbindung mit Artikel 77 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung beziehungsweise Einschränkung der Verarbeitung (Artikeln 16 bis 18 DSGVO).
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 26 DSG NRW). Die Anschrift lautet: Die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf.
Sofern Ihre Daten zu Zwecken verwendet werden sollten, die durch die vorgenannten Informationen nicht erfasst sind, werden Sie gesondert informiert.
In allen Fällen können Sie sich an die Verantwortliche der Stadt Köln beziehungsweise an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln wenden:
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist die für die Datenverarbeitung Verantwortliche. Die Anschrift lautet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Historisches Rathaus, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln erreichen Sie unter folgender Anschrift: Stadt Köln, der Datenschutzbeauftragte, Stadthaus Deutz, Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Stadt Köln
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