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Stadt Köln
Beantragung einer Verlängerung einer bereits genehmigten Sondernutzungerlaubnis für Außengastronomie für das Jahr 2026
Der Oberbürgermeister
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung 321/3
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-27761
Telefax: 0221 / 221-26131
E-Mail
Antragstellende Person
Gaststätte
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Verlängerung meiner Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie meines Gaststättenbetriebes.
Fläche 1
Angaben zur Fläche:
1. Es handelt sich um eine
Quadratmetern
Zeitraum der Nutzung:
genutzt.
Haben sich an den örtlichen Gegebenheiten seit der letzten Erlaubniserteilung Änderungen ergeben?
Fläche 2
Angaben zur Fläche:
1. Es handelt sich um eine
Quadratmetern
Zeitraum der Nutzung:
genutzt.
Haben sich an den örtlichen Gegebenheiten seit der letzten Erlaubniserteilung Änderungen ergeben?
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Fläche 3
Angaben zur Fläche:
1. Es handelt sich um eine
Quadratmetern
Zeitraum der Nutzung:
genutzt.
Haben sich an den örtlichen Gegebenheiten seit der letzten Erlaubniserteilung Änderungen ergeben?
Fläche 4
Angaben zur Fläche:
1. Es handelt sich um eine
Quadratmetern
Zeitraum der Nutzung:
bis
genutzt.
Haben sich an den örtlichen Gegebenheiten seit der letzten Erlaubniserteilung Änderungen ergeben?
 Wird zusätzlich eine Außengastronomiefläche auf Privatgelände betrieben?
Quadratmetern
Quadratmeter
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Hinweise
Bitte beantragen Sie für alle Flächen, die Sie 2026 weiter nutzen möchten, eine Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis.
Sofern Sie für mehr als vier Flächen eine Verlängerung beantragen möchten, reichen Sie bitte zwei Antragsformulare GEMEINSAM ein.
Flächen, für die keine Verlängerung beantragt wurde, dürfen ab dem 1. Januar 2026  nicht mehr genutzt werden und müssen freigeräumt werden.
Eine Kopie dieses Antrags ist bis zur schriftlichen Erlaubniserteilung beziehungsweise Versagung im Gaststättenbetrieb vorzuhalten und muss zu Kontrollzwecken jederzeit den zu Kontrollen befugten Personen vorgelegt werden können.
Mir ist bekannt, dass ich die Fläche nicht weiter nutzen darf und sämtliches Mobiliar entfernen muss, wenn dieser Antrag bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden kann.
Die Verwaltungsgebühr wird nach dem jeweils entstandenen Verwaltungsaufwand für jeden Einzelfall individuell berechnet. Sie beträgt mindestens 152,50 Euro. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr errechnet sich aus der Größe, der Lage und der Dauer der Nutzung der Außengastronomiefläche.
Achtung:
Eine Betriebsaufnahme 2026 nach Einreichung dieses Antrags ist grundsätzlich - wenn nicht Gründe dagegen sprechen - wie im Vorjahr stadtweit möglich.
Die neuen Regeln zur barrierefreien und optischen Gestaltung des öffentlichen Raums werden ab 2026 auf Grundlage des Bedeutungsplans schrittweise auch für Bestands-Außengastronomien eingeführt. Informieren Sie sich hier in welchem Bereich sich Ihre Gastronomiefläche befindet:
Sofern sich Ihre Fläche in der internationalen Zone befindet, muss diese im Jahr 2026 an die neuen Regeln angepasst werden. Unsere Sachbearbeitenden werden hierzu Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Bestands-Flächen in den Zonen der stadtweiten und nachbarschaftlichen Bedeutung können in der Regel in der bisherigen Form weiter betrieben werden.

Mir ist bewusst, dass die zu erteilende Erlaubnis unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt wird. Ein Widerrufsgrund liegt unter anderem dann vor, wenn sich meine vorgenannten Angaben als falsch erweisen oder unvorhersehbare und nicht annehmbare Situationen beziehungsweise Zustände entstehen.
Datenschutzerklärung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Datum und Unterschrift
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