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Antrag auf Erteilung einer
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung - 321/3
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
I. Angaben zur Person
- Antragstellerin/Antragsteller (bei juristischen Personen Personalien der Vertreterinnen und Vertreter;
bei Antrag nach A bitte bei mehreren Vertretern je ein Formblatt ausfüllen)
1.
Namen
Name und Vorname, Geburtsname (wenn abweichend)
2.
Geburtsdatum
Geburtsdatum und -ort (Gemeinde/Kreis)
3.
Wohnanschrift
Telefon und ggf. Fax mit Vorwahl oder E-Mail
Bei Ausländern: Aufenthaltsgenehmigung erteilt durch:
4.
Staats-
angehörigkeit
Arbeitserlaubnis erteilt durch:
5.
Persönliche
Verhältnisse
Anhängiges Gewerbe-
untersagungsverfahen
nach § 35 GewO
Anhängige Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit
Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse § 807 ff.ZPO - unter dem Begriff Offenbarungseid bekannt - wurde abgegeben?
6.
Aufenthalt und berufliche Betätigung in den letzten drei Jahren
7. In den letzten 3 Jahren selbstständig betriebene Gewerbe
Anschrift des Betriebs u. Benennung der hierfür zuständigen Erlaubnisbehörde
Lizenziert für die Stadt Köln
II. Erforderliche Unterlagen bei Antrag nach A)
– Zu den Wohnorten der letzten 3 Jahre
– keine Angaben bei Antrag nach B notwendig
1.
Für den/die Antragsteller/in ist ein Führungszeugnis
2.
Für den/die Antragsteller/in ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
3.
Für den/die Antragsteller/in ist ein Unterrichtungs-/
Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer
4.
Für den/die Antragsteller/in ist ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
5.
Auskunft in Steuersachen des Finanz-
amtes des Wohnortes
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes des Wohnortes
Auszug aus der Schuldnerkartei beim Amtsgericht des Wohnortes (bis 31.12.2012)
Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder (ab 01.01.2013)
Bescheinigung des Insolvenzgerichtes beim Amtsgericht des Wohnortes
III. Erforderliche Unterlagen bei Antrag nach B)
– keine Angaben bei Antrag nach A notwendig
1.
Der Antragsteller/Die Antragstellerin besitzt bereits eine Erlaubnis zur Aufstellung
von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit – Allgemeine Aufstellerlaubnis –.
und wird nach Erhalt vorgelegt.
2.
Die Allgemeine Aufstellerlaubnis wurde beantragt am
IV. Aufstellungsort
(nur ausfüllen bei Anträgen nach B)
1.1.Straße, Hausnummer, Bezeichnung des Raumes (z.B. Hauptgastraum)
1.
Wo sollen die Gewinnspiel-
geräte (Geld- oder Warenspiel-
geräte) aufgestellt werden?
1.3.Betreiber bzw. Inhaber der Konzession
2.
3.
Sind dort bereits Geld- oder
Warenspielgeräte aufgestellt?
Anzahl und Art der aufzustellenden Geräte
Bemerkungen/Besonderheiten
4.
Wer Geld- oder Warenspielgeräte aufstellt, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis – Allgemeine Aufstellerlaubnis – zu sein, handelt ordnungswidrig. Ebenso wer diese Geräte aufstellt, ohne dass für den Aufstellungsort die Unbedenklichkeit von der zuständigen Behörde bescheinigt wurde. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Ich versichere/Wir versichern, dass die vorstehenden Fragen richtig und vollständig beantwortet wurden.
Lizenziert für die Stadt Köln