Sie haben kein JavaScript aktiviert. Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen nutzen zu können.
Hinweis auf Schwarzarbeit
Ein Hinweis muss einen konkreten Anfangsverdacht enthalten. Die reine Vermutung reicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht aus.
Hinweisgeberin oder Hinweisgeber
Beschuldigte oder Beschuldigter, bitte machen Sie Angaben, soweit bekannt.
Genauer Ort, an dem die Arbeiten ausgeübt werden.
Welche konkreten Arbeiten werden ausgeübt?
Welche Form von Schwarzarbeit liegt Ihrer Vermutung nach vor?
Handwerksausübung ohne Handwerksrolle
Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
Reisegewerbeausübung ohne Erlaubnis
Weitere Sachverhalte und zuständige Verfolgungsbehörden im Bereich der Schwarzarbeit entnehmen Sie bitte dem PDF unter folgendem Link und richten Ihren Hinweis dorthin:
Seit wann werden die Arbeiten ausgeübt?
Sind die Arbeiten abgeschlossen?
Wie lange dauern sie gegebenenfalls noch an?
Angaben zur Auftraggeberin oder zum Auftraggeber, falls vorhanden.
Wie hoch ist die Auftragssumme?
Datenschutzerklärung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.