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Anmeldeformular für Hunde
nach dem Landeshundegesetz
Amt für öffentliche Ordnung 322/42
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefax 0221 / 221 6569777
Anzeige zur Haltung eines Hundes gemäß § 11 Landeshundegesetz
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis für das Halten eines Hundes gemäß § 4 beziehungsweise § 10 Landeshundegesetz NRW
Antragstellerin oder Antragsteller
Angaben zum Hund
Mikrochipkennzeichung oder Chipnummer
Aufenthaltsort des Hundes, wenn dieser nicht unter der Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers lebt:
Körpermaße, ausgenommen Welpen
Färbung, besondere Kennzeichnung am Hund, zum Beispiel verschiedene Fellfarben
Züchterin oder Züchter beziehungsweise Herkunft des Hundes
Aufenthaltsfläche innerhalb eines eingegrenzten Grundstücks:
Der Hund wird gehalten in:
Erforderliche Unterlagen
Bitte Unterlagen vollständig und in Kopie beifügen.
Informationen zu den Unterlagen finden Sie unter:
- Einen Nachweis der Sachkunde für Hunde nach § 3 und 10 Landeshundegesetz NRW oder
- Einen Nachweis der Sachkunde für Hunde nach § 11 Landeshundegesetz NRW
- Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
(Kopie Versicherungspolice, Mindestdeckung 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro Sachschäden)
- Nachweis der Mikrochipkennzeichnung des Hundes
(Aufkleber oder Kopie Impfausweis oder Tassoausweis)
- Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses, gilt nur für Hunde nach § 3 und § 10 Landeshundegesetz NRW
(Auszug aus dem Bundeszentralregister, Auskunftsart O)
- Kopie Pflegevertrag und Nachweis über die Hundedaten des Tierheims bei Hunden nach § 3 Landeshundegesetz NRW
- Bei Mischlingshunden Foto von vorne und von der Seite
Ferner beantrage ich folgende Genehmigungen:
(bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Genehmigungen und Durchführung des Verhaltenstests gebührenpflichtig sind)
(nur gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Absatz 2 und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10)
(nur gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Absatz 2 und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10)
Bis zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werde ich meinen gefährlichen Hund beziehungsweise Hund einer bestimmten Rasse stets angeleint und mit Maulkorb versehen führen.
Ich erkläre, dass ich meinen gefährlichen Hund beziehungsweise Hund einer bestimmten Rasse außerhalb eines eingegrenzten Grundstücks nur Aufsichtspersonen überlasse, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Aufsichtspersonen müssen in der Lage sein, den Hund sicher zu halten und zu führen und die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Eigenhändige Unterschrift Hundehalterin oder Hundehalter