Stadt Köln



Anmeldeformular für Hunde
nach dem Landeshundegesetz

Die Oberbürgermeisterin

Amt für öffentliche Ordnung 322/42
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Telefax   0221 / 221 6569777

E-Mail:

Anzeige zur Haltung eines Hundes gemäß § 11 Landeshundegesetz
Nordrhein-Westfalen (NRW)

Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis für das Halten eines Hundes gemäß § 4 beziehungsweise § 10 Landeshundegesetz NRW

Antragstellerin oder Antragsteller

Familienname

Vorname

Straße und Hausnummer

Postleitzahl

Wohnort

Geburtsdatum

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Angaben zum Hund

Rasse

Name des Hundes

Geschlecht

Mikrochipkennzeichung oder Chipnummer

Geburtsdatum / Alter

Datum Beginn Haltung

Aufenthaltsort des Hundes, wenn dieser nicht unter der Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers lebt:

Straße und Hausnummer

Postleitzahl

Ort

Körpermaße, ausgenommen Welpen

Zentimeter Widerristhöhe

Kilogramm Körpergewicht

Färbung, besondere Kennzeichnung am Hund, zum Beispiel verschiedene Fellfarben

Seite 1 von 3

Züchterin oder Züchter beziehungsweise Herkunft des Hundes

Aufenthaltsfläche innerhalb eines eingegrenzten Grundstücks:

Quadratmeter

Der Hund wird gehalten in:

Erforderliche Unterlagen

Bitte Unterlagen vollständig und in Kopie beifügen.

Informationen zu den Unterlagen finden Sie unter:

  • Einen Nachweis der Sachkunde für Hunde nach § 3 und 10 Landeshundegesetz NRW oder
  • Einen Nachweis der Sachkunde für Hunde nach § 11 Landeshundegesetz NRW
  • Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
    (Kopie Versicherungspolice, Mindestdeckung 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro Sachschäden)
  • Nachweis der Mikrochipkennzeichnung des Hundes
    (Aufkleber oder Kopie Impfausweis oder Tassoausweis)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses, gilt nur für Hunde nach § 3 und § 10 Landeshundegesetz NRW
    (Auszug aus dem Bundeszentralregister, Auskunftsart O)
  • Kopie Pflegevertrag und Nachweis über die Hundedaten des Tierheims bei Hunden nach § 3 Landeshundegesetz NRW
  • Bei Mischlingshunden Foto von vorne und von der Seite

















Seite 2 von 3

Ferner beantrage ich folgende Genehmigungen:
(bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Genehmigungen und Durchführung des Verhaltenstests gebührenpflichtig sind)

(nur gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Absatz 2 und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10)

(nur gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Absatz 2 und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10)

Bis zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werde ich meinen gefährlichen Hund beziehungsweise Hund einer bestimmten Rasse stets angeleint und mit Maulkorb versehen führen.

Ich erkläre, dass ich meinen gefährlichen Hund beziehungsweise Hund einer bestimmten Rasse außerhalb eines eingegrenzten Grundstücks nur Aufsichtspersonen überlasse, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Aufsichtspersonen müssen in der Lage sein, den Hund sicher zu halten und zu führen und die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.

Ort und Datum

Eigenhändige Unterschrift Hundehalterin oder Hundehalter

Seite 3 von 3