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Antrag auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung
Telefon   0221 / 221-26335
Telefax   0221 / 221-26130
Stadt Köln
E-Mail
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung (322/1)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
Firma der Fahrzeughalter*in
Genaue Bezeichnung des Unternehmens
Familienname Fahrzeughalter*in
Vorname
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Ort (Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail-Adresse
Lkw-Kennzeichen
Gewicht
Anhänger-Kennzeichen
Gewicht
Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von
Art des Gutes
von (Abgangsort)
nach (Empfangsort)
Begründung der Dringlichkeit des Transportes

Anlagen

- Auftragsbestätigung, gegebenenfalls Fracht- und Begleitpapiere, Nachweise
- Kopie des Kraftfahrzeug- und Anhängerscheins
Die nachfolgenden Hinweise und Erläuterungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Hinweis zum Datenschutz

Datum und Unterschrift

Ort und Datum
Antragstellende Person
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Hinweise und Erläuterungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bezüglich des Verkehrsverbots für Lkw beziehungsweise Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Verkehrsverbot für Lkw und Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht an Karneval in der Kölner Innenstadt

1. Antragstellung

Die Ausnahmegenehmigung können Sie per Telefax (0221 / 221-26130) beantragen.
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Antragsvordruck die geforderten Anlagen bei.

Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen zugefaxt oder zugemailt.

2. Verwaltungsgebühren

Als Gebühren für diese Genehmigungen werden gemäß Gebührennummer 264 Gebührenordnung Straßenverkehr festgesetzt:
Donnerstag, 08.02.2024 (Weiberfastnacht), 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Freitag, 09.02.2024, 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Samstag, 10.02.2024, 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Sonntag, 11.02.2024, 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
   90,00 Euro (Ausnahme Sonntagsfahrverbot)
Rosenmontag, 12.02.2024, 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Die Verwaltungsgebühren überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen unter dem in der Ausnahmegenehmigung angegebenen Kennzeichen an die ebenfalls angegebene Kontoverbindung. Bitte beachten Sie, dass keine separate Rechnung verschickt wird.

3. Fahrzeugwechsel beziehungsweise Kennzeichenänderung

Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, wird die Ausnahmegenehmigung im Original sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.
Diese Unterlagen können Sie uns entweder per Post schicken oder persönlich vorlegen.
Die Gebühr für Änderungen beträgt 8,50 Euro pro Genehmigung, die geändert wird. Hierfür erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid.
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