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Antrag auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung
Telefon 0221 / 221-26335
Telefax 0221 / 221-26130
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung (322/10)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
Firma der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters
Genaue Bezeichnung des Unternehmens
Familienname Fahrzeughalter
Ort (Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung)
Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von
Begründung der Dringlichkeit des Transportes
Anlagen
- Auftragsbestätigung, gegebenenfalls Fracht- und Begleitpapiere, Nachweise
- Kopie des Kraftfahrzeug- und Anhängerschein
Die nachfolgenden Hinweise und Erläuterungen habe ich zur Kenntnis genommen.
Datenschutzerklärung - Rechtsnorm
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Datum und Unterschrift
Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller
Hinweise und Erläuterungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bezüglich des Verkehrsverbots für Lkw beziehungsweise Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Verkehrsverbot für Lkw und Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht von Samstag, 13.07.2019 ab 16 Uhr bis Sonntag, 14.07.2019 bis 2 Uhr (Kölner Lichter)
1. Antragstellung
Die Ausnahmegenehmigung kann per Telefax (0221 / 221-26130) beantragt werden.
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Antragsvordruck die geforderten Anlagen bei.
Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen zugefaxt.
2. Verwaltungsgebühren
Als Gebühren für diese Genehmigungen werden gemäß Gebührennummer 264 Gebührenordnung Straßenverkehr festgesetzt:
10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Die Verwaltungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen unter dem in der Ausnahmegenehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass keine separate Rechnung verschickt wird.
3. Fahrzeugwechsel beziehungsweise Kennzeichenänderung
Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, wird die Ausnahmegenehmigung im Original sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.
Diese Unterlagen können entweder per Post übersandt oder bei Vorsprache vorgelegt werden.
Die Gebühr für Änderungen beträgt 8,50 Euro pro Genehmigung, die geändert wird. Hierfür erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid.