Antrag auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung
Telefon   0221 / 221-26335
Telefax   0221 / 221-26130
E-Mail
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung (322/10)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

Firma der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters

Genaue Bezeichnung des Unternehmens
Familienname Fahrzeughalter
Vorname

Ort (Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung)

Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail-Adresse
Lkw-Kennzeichen
Gewicht
Anhänger-Kennz.
Gewicht

Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von

Art des Gutes
von (Abgangsort)
nach (Empfangsort)
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Begründung der Dringlichkeit des Transportes

Anlagen

- Auftragsbestätigung, gegebenenfalls Fracht- und Begleitpapiere, Nachweise

- Kopie des Kraftfahrzeug- und Anhängerschein
Die nachfolgenden Hinweise und Erläuterungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Datenschutzerklärung  - Rechtsnorm

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.

Datum und Unterschrift

Ort und Datum
Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller
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Hinweise und Erläuterungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bezüglich des Verkehrsverbots für Lkw beziehungsweise Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Verkehrsverbot für Lkw und Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht von Samstag, 13.07.2019 ab 16 Uhr bis Sonntag, 14.07.2019 bis 2 Uhr (Kölner Lichter)

1. Antragstellung

Die Ausnahmegenehmigung kann per Telefax (0221 / 221-26130) beantragt werden.
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Antragsvordruck die geforderten Anlagen bei.

Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen zugefaxt.



2. Verwaltungsgebühren

Als Gebühren für diese Genehmigungen werden gemäß Gebührennummer 264 Gebührenordnung Straßenverkehr festgesetzt:

  10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)

Die Verwaltungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen unter dem in der Ausnahmegenehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass keine separate Rechnung verschickt wird.



3. Fahrzeugwechsel beziehungsweise Kennzeichenänderung

Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, wird die Ausnahmegenehmigung im Original sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.
Diese Unterlagen können entweder per Post übersandt oder bei Vorsprache vorgelegt werden.
Die Gebühr für Änderungen beträgt 8,50 Euro pro Genehmigung, die geändert wird. Hierfür erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid.
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