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Fachverlag Jüngling  |  Bestell-Nr.  405 145 1001 002  |  1239
Antrag auf Erteilung einer
1.     Antragstellendes Unternehmen
Name
Registergericht (falls im Handelsregister eigetragen) 
Register-Nr.
1.1   Ort der Niederlassung
Straße
PLZ
Telefon
E-Mail-Adresse
Telefax
1.2   Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne
(soweit abweichend von Nr. 1.1)
1.3   Weitere Niederlassungen
Sind für das Unternehmen weitere Niederlassungen errichtet?
ja (bitte geben Sie alle Niederlassungen in einer Niederlassungsliste an)
2.     Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft (geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)
Familienname
A.
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsstaat
Nr. der Bescheinigung der fachlichen Eignung (soweit gleichzeitig Verkehrsleiter)
Anschrift
Vorname
Geschlecht (ankreuzen)
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Stellung im Unternehmen
Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand,bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben, ggf. in einer ergänzenden Anlage.
Telefon
E-Mail-Adresse
Telefax
B.
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsstaat
Nr. der Bescheinigung der fachlichen Eignung (soweit gleichzeitig Verkehrsleiter)
Anschrift
Geschlecht (ankreuzen)
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Stellung im Unternehmen
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsstaat
Nr. der Bescheinigung der fachlichen Eignung (soweit gleichzeitig Verkehrsleiter)
Anschrift
Geschlecht (ankreuzen)
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Stellung im Unternehmen
2.3   Tätigkeit in weiteren Unternehmen
Sind für das Unternehmen weitere Niederlassungen errichtet?
3.     Anzahl der Fahrzeuge
Anzahl der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge,
deren zulässige Gesamtmasse einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger 3,5 t übersteigt:
4.     Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien
Anzahl der beantragten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien:
5.     Bestätigung der Unterschrift
Hiermit wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind.                                         Umseitigen Hinweis zum Datenschutz zur Kenntnis genommen
Ort, Datum
Ort, Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Bitte Rückseite beachten !
2.2    Angaben über den Verkehrsleiter
        (diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist)
Firma und Rechtsform
Hausnr
Ort
Straße
PLZ
Hausnr
Ort
ggf. abweichender Geburtsname
Familienname
Vorname
ggf. abweichender Geburtsname
Familienname
Vorname
ggf. abweichender Geburtsname
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Hinweise zum Datenschutz:

Die Verwaltungsbehörde ist nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates verpflichtet, Angaben über Inhaber von Berechtigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie über die Personen der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter und des Verkehrsleiters in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs einschließlich Angaben über die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 an die Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Güterverkehr zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 2 Absatz 3 VUDat-DV in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 aufgeführten Informationen im öffentlich zugänglichen Bereich der Verkehrsunternehmensdatei gespeichert und für Jedermann über das Internet unter www.verkehrsunternehmensdatei.de einsehbar sind.

Die Verwaltungsbehörde ist im Falle der Untersagung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften nach § 17 Absatz 5 Satz 2 GüKG verpflichtet, die Untersagung mit Identifizierungsdaten über die Person des Betroffenen an das Bundesamt für Güterverkehr als nationale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu übermitteln.

Das Bundesamt für Güterverkehr ist als nationale Kontaktstelle nach Maßgabe des § 17 Absatz 5 Satz 1 GüKG verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagt hat an nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu erteilen, sofern dies für die Prüfung von Berufszugangsvoraussetzungen erforderlich ist.