Stadt Köln



Antrag auf Einbürgerung
Die Oberbürgermeisterin
Ausländeramt
Dillenburger Str. 56-66
51105 Köln
Telefax   0221 / 221-22609
E-Mail
Die Einbürgerung unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit ist in der Regel nur für diejenigen möglich, die sich spätestens zum 31. Dezember 2020 seit mindestens 8 Jahren in Deutschland aufhalten, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie bestreiten können, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen sowie nicht wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt wurden. Eine Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit ist in Ausnahmefällen möglich.
Ich beantrage die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit und mache über meine persönlichen Verhältnisse folgende Angaben:
Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail-Adresse
Geburtsdatum
Geburtsort, Kreis, Staat
Staatsangehörigkeit(en)
Bei minderjährigen Personen ab 16 Jahre ist ein eigener Antrag erforderlich.
Miteinzubürgernde Personen:
Hiermit stelle ich verbindlich den Antrag auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ich wurde darauf hingewiesen, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin.
Ort und Datum
Unterschrift
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