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Kurzantrag auf Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Ausländeramt
Eingangsvermerk
Persönliche Daten
Aktuelle Kontaktdaten
Vorhandene Aufenthaltserlaubnis
Ausweispapier
Streben Sie einen Zweckwechsel zu Ihrer derzeitigen Aufenthaltserlaubnis an? Bitte nutzen Sie den Antrag auf Zweckwechsel eines befristeten Aufenthaltstitels.
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Änderungen seit der Bewiliigung der letzten Aufenthaltserlaubnis
Hat sich seit der Bewilligung Ihrer letzten Aufenthaltserlaubnis an einem oder mehreren der folgenden Punkte etwas verändert? Bitte nutzen Sie den ausführlichen Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels und fügen Sie entsprechende Nachweise (zum Beispiel Heiratsurkunde, Mietvertrag, Einkommensnachweis et cetera) bei.
Änderungen beim Familienstand oder Ihren persönlichen Daten (zum Beispiel Heirat,
Geburt, Namensänderung)
Änderungen an Ihrer Wohnsituation (zum Beispiel Umzug, mehr Personen im Haushalt, Mieterhöhung)
Änderungen bei Ihrem Beschäftigungsverhältnis oder Studium (zum Beispiel Arbeitgeberwechsel, Studienabschluss, Kündigung)
Änderungen an Ihrem monatlichen Einkommen (zum Beispiel Gehaltserhöhung, Unterhalt, Kindergeld, Arbeitslosengeld II)
Sind oder waren Sie in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren involviert?
Ich erkläre, dass
- ich die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährde; ich keiner Vereinigung angehöre oder angehört habe, die den Terrorismus unterstützt und keine derartige Vereinigung unterstütze oder unterstützt habe; dass ich keine in § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereite oder vorbereitet habe.
- ich mich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteilige beziehungsweise beteiligt habe oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufrufe beziehungsweise aufgerufen habe oder mit Gewaltanwendung drohe beziehungsweise gedroht habe.

Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie richtig und vollständig gemacht zu haben. Falsche oder unzutreffende Angaben können den Entzug der Aufenthaltserlaubnis zur Folge haben. Außerdem kann Strafanzeige gestellt werden.

Ich beantrage den Aufenthaltstitel zu verlängern für die Dauer
Ort und Datum
Eigenhändige Unterschrift
(Bei Minderjährigen durch alle
Erziehungsberechtigten)
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Hinweise und Belehrungen zum Antragsverfahren
§ 54 Absatz 2 Nummer 8 Aufenthaltsgesetz bestimmt, dass das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Aufenthaltsgesetz schwer wiegt, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels gemacht hat.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern Angaben bewusst falsch oder unvollständig gemacht werden, kann dies zur Folge haben, dass der Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wird beziehungsweise die Antragstellerin oder der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Aufenthaltstitel bereits erteilt wurde.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich nur aus der Antragstellung kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ergibt. Zudem wird für die Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels eine Gebühr erhoben, die auch im Falle der Rücknahme des Antrages und der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht erstattet wird.
Durch die Unterschrift bestätigt die Antragstellerin oder der Antragsteller, hierüber sowie über die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben im Antragsverfahren informiert worden zu sein.
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Nach § 68 Aufenthaltsgesetz darf die Stadt Köln als die mit der Ausführung des
Aufenthaltsgesetz betraute Behörde zum Zwecke der Ausführung dieses Gesetzes
und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Aufgaben erforderlich ist. Daten im Sinne des § 3 Absatz 9 Bundesdatenschutzgesetz sowie entsprechender Vorschriften des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen dürfen erhoben werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Nach der Datenschutzgrundverordnung (Kurzform: DSGVO) bestehen Rechte und Pflichten  zum Schutz der persönlichen Daten jeder Person. Hierüber möchten wir Sie informieren. Um Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz und ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zu vollziehen, müssen wir Ihre persönlichen Daten erheben.
Die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer persönlichen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit den §§ 86 fortfolgende Aufenthaltsgesetz, § 11 Absatz 1 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz EU und den §§ 6 und 7 Ausländerzentralregister-Gesetz.
Sie sind verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, soweit diese zur Vollziehung ausländerrechtlicher Bestimmungen benötigt werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 86, § 82 und § 49 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nach § 49 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz nicht angeben, kann nach § 95 Aufenthaltsgesetz ein Bußgeld oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.
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Datenschutzrechtlicher Hinweis
Die Daten werden regelmäßig an das Ausländerzentralregister (Kurzform: AZR) übermittelt. Weitere Übermittlungen wie zum Beispiel an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Meldebehörde, Sozialleistungsträger, die Sicherheitsbehörden oder das Auswärtige Amt erfolgen nur, soweit dies aufgrund von Gesetzen zulässig ist.
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 5 und 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Ausländeramt, Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln. Anfragen und Anträge können Sie per E-Mail an uns richten an
Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln geprüft und überwacht. Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln, Rathausplatz (Spanischer Bau), 50667 Köln; E-Mail an
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf; Telefon 0211/38424-0;
Die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer persönlichen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 86 fortfolgende Aufenthaltsgesetz.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Hinweise und Belehrungen
sowie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Ort und Datum
Eigenhändige Unterschrift
(Bei Minderjährigen durch alle
Erziehungsberechtigten)
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