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Verlängerungsantrag

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Eingangsvermerk

Antrag auf Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels - Aufenthaltsgesetz

Grundsätzlich gilt der Antrag mit erfolgreichem Abschluss der Übermittlung des Formulars unter
Angabe von mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum als gestellt. Außerdem benötigen
wir Ihre E-Mail-Adresse. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Antrag erst abschließend
bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen.
Persönliche Daten
Geschlecht
Familienstand
Aktuelle Kontaktdaten
Zuständigkeit
Vorhandener Aufenthaltstitel
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Ausweispapier
Aufenthaltszweck
Für welchen Zweck beantragen Sie die Erteilung eines Aufenthaltstitels?
Humanitäre Gründe
Familiäre Gründe
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Haben Sie regelmäßige Einkünfte

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Leistungsbezug
Beziehen Sie oder eine unterhaltsberechtigte Person Sozialleistungen (zum Beispiel nach
Sozialgesetzbuch II, VIII oder XII)?
Weiterer Leistungsbezug
Beabsichtigte oder ausgeübte Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung
Weitere Unterlagen
Aufnahme eines Studiums
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Monatliche Kosten
Wie hoch sind Ihre monatlichen Kosten für Wohnraum (Miete, Nebenkosten,
Kreditbelastungen)?
Krankenversicherung
Besteht ein Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland?
Bestehende Vorstrafen
Laufende Ermittlungsverfahren
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Ich erkläre, dass
- ich die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährde; ich keiner Vereinigung angehöre oder angehört habe, die den Terrorismus unterstützt und keine derartige Vereinigung unterstütze oder unterstützt habe; dass ich keine in § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereite oder vorbereitet habe.
- ich mich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteilige beziehungsweise beteiligt habe oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufrufe beziehungsweise aufgerufen habe oder mit Gewaltanwendung drohe beziehungsweise gedroht habe.

Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie richtig und vollständig gemacht zu haben. Falsche oder unzutreffende Angaben können den Entzug der Aufenthaltserlaubnis zur Folge haben. Außerdem kann Strafanzeige gestellt werden.

Hinweise und Belehrungen zum Antragsverfahren
§ 54 Absatz 2 Nummer 8 Aufenthaltsgesetz bestimmt, dass das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Aufenthaltsgesetz schwer wiegt, wenn ein*e Ausländer*in in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels gemacht hat.
Die antragstellende Person ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern Angaben bewusst falsch oder unvollständig gemacht werden, kann dies zur Folge haben, dass der Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wird beziehungsweise die antragstellende Person aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Aufenthaltstitel bereits erteilt wurde.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich nur aus der Antragstellung kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ergibt. Zudem wird für den Antrag auf Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels eine Gebühr erhoben, die auch im Falle der Rücknahme des Antrages und der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht erstattet wird.
Durch die Unterschrift bestätigt die antragstellende Person, hierüber sowie über die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben im Antragsverfahren informiert worden zu sein.




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