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Stadt Köln

Erstantrag

Die Oberbürgermeisterin
Eingangsvermerk

Antrag auf Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels - Aufenthaltsgesetz

Grundsätzlich gilt der Antrag mit erfolgreichem Abschluss der Übermittlung des
Formulars unter Angabe von mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum als
gestellt. Außerdem benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Berücksichtigen Sie bitte,
dass der Antrag erst abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen
Angaben und Unterlagen vorliegen.

Wichtiger Hinweis!!!

Mit der Beantragung des Aufenthaltstitels werden Bearbeitungsgebühren fällig!!!
Diese Gebühren werden mit der Entscheidung über die Ausstellung eines Aufenthaltstitels
fällig und müssen auch gezahlt werden, wenn über den Antrag negativ entschieden wurde
oder wenn der Antrag zurückgenommen wurde.
Persönliche Daten
Geschlecht
Familienstand
Aktuelle Kontaktdaten
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Angaben zur Wohnung
Einreisedaten
Ausweispapier
Aufenthaltszweck
Für welchen Zweck beantragen Sie die Erteilung eines Aufenthaltstitels?
Humanitäre Gründe
Familiäre Gründe
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Nachweis zum Aufenthaltszweck
Ehegattendaten oder Daten eingetragener Lebenspartnerschaft
Geschlecht
Kinder
Bitte füllen Sie für jedes Kind ein eigenes Formularblatt aus:
Speichern Sie die PDF-Datei und fügen Sie die ausgefüllten PDF-Dateien über das
Uploadfeld dem Hauptformular bei.
Familiennachzug
Sollen Familienangehörige mit einreisen oder nachkommen?
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Frühere Anschriften in der Bundesrepublik Deutschland
Von
Bis
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Von
Bis
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Von
Bis
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Voraussichtlicher Wohnsitz
Sofern Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben: Wo planen Sie, sich aufzuhalten?
Leistungsbezug
Beziehen Sie oder eine unterhaltsberechtigte Person Sozialleistungen (zum Beispiel
nach Sozialgesetzbuch II, VIII oder XII)?
Weiterer Leistungsbezug
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Einkünfte, Erwerbstätigkeit, Studium
Beabsichtigte oder ausgeübte Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung
Name des Ausbildungsbetriebes, des*der Arbeitgeber*in, des Unternehmens
oder der Firma
Aufnahme eines Studiums
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Sprachkenntnisse
Verfügen Sie über deutsche Sprachkenntnisse?
Monatliche Kosten
Wie hoch sind Ihre monatlichen Kosten für Wohnraum (Miete, Nebenkosten,
Kreditbelastungen)?
Krankenversicherung
Besteht ein Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland?
Bestehende Vorstrafen
Laufende Ermittlungsverfahren
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Frühere Aus- Zurück- oder Abweisungen, Abschiebungen
Sind Sie jemals aus dem Bundesgebiet ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden?
Ist Ihnen jemals die Einreise in das Bundesgebiet oder einen anderen Schengen-Staat
verweigert worden?
Ich erkläre, dass
- ich die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährde; ich keiner Vereinigung angehöre oder angehört habe, die den Terrorismus unterstützt und keine derartige Vereinigung unterstütze oder unterstützt habe; dass ich keine in § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereite oder vorbereitet habe.
- ich mich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteilige beziehungsweise beteiligt habe oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufrufe beziehungsweise aufgerufen habe oder mit Gewaltanwendung drohe beziehungsweise gedroht habe.

Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie richtig und vollständig gemacht zu haben. Falsche oder unzutreffende Angaben können den Entzug der Aufenthaltserlaubnis zur Folge haben. Außerdem kann Strafanzeige gestellt werden.

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Hinweise und Belehrungen zum Antragsverfahren
§ 54 Absatz 2 Nummer 8 Aufenthaltsgesetz bestimmt, dass das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Aufenthaltsgesetz schwer wiegt, wenn ein*e Ausländer*in in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels gemacht hat.
Die antragstellende Person ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern Angaben bewusst falsch oder unvollständig gemacht werden, kann dies zur Folge haben, dass der Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wird beziehungsweise die antragstellende Person aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Aufenthaltstitel bereits erteilt wurde.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich nur aus der Antragstellung kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ergibt. Zudem wird für den Antrag auf Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels eine Gebühr erhoben, die auch im Falle der Rücknahme des Antrages und der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht erstattet wird.
Durch die Unterschrift bestätigt die antragstellende Person, hierüber sowie über die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben im Antragsverfahren informiert worden zu sein.
Das Formular wird ohne Unterschrift versendet.
Drücken Sie dafür bitte  den "Senden / Vorschau" Button.
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