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Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister (§ 36 PStG)
Standesamt
Geburtenregister
Haus Neuerburg
Gülichplatz 3
50667 Köln
Telefon 0221 / 221-25885
Telefax 0221 / 221-26341
Erklärung zum Geburtsnamen des Kindes (Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, so ist es zusätzlich zu beteiligen.) Bitte nur Zutreffendes ankreuzen.
Ich bin/wir sind über die Möglichkeiten der Namensführung des Kindes und die Unwiderruflichkeit der Bestimmung unterrichtet worden und erkläre/n:
Ich/Wir beantrage/n die Ausstellung von folgenden Urkunden:
Die Gebühr für die Beantragung der Eintragung im standesamtlichen Register ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu entrichten. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren (auch für die Ausstellung entsprechender Urkunden) ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die aktuell festgelegten Gebühren können auf folgender Seite eingesehen werden:
Die Gebühren werden gesondert angefordert. Bitte die Zahlungsaufforderung abwarten und keinesfalls eine Gebührenvorauszahlung leisten.
Datenschutzerklärung - Einwilligung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin.
Unterschrift der antragsstellenden Personen
Standesbeamtin oder Standesbeamter
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