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Stadt Köln



Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister (§ 36 PStG)
Die Oberbürgermeisterin
Standesamt
Geburtenregister
Haus Neuerburg
Gülichplatz 3
50667 Köln
Telefon   0221 / 221-25885
Telefax   0221 / 221-26341
E-Mail
Hinweis über die Zuständigkeit
Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind oder (wenn das Kind nie in Deutschland wohnte) die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das minderjährige Kind teilt dabei den Wohnsitz seiner gemeinsam sorgeberechtigten Eltern oder seines allein sorgeberechtigten Elternteils. Eine Zuständigkeit des Standesamts I in Berlin ist gegeben, wenn weder das Kind noch die antragstellende Person jemals (auch nicht als Kind) im Inland wohnhaft waren.
Antragstellerin oder Antragsteller
Mutter / 1. Elternteil
Angaben über die leibliche Mutter (welche das Kind geboren hat), bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes.
nachgewiesen durch (zum Beispiel Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeitsausweis; Angaben ohne Nummer des Dokuments)
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Mutter / 1. Elternteil
Familienstand der Mutter / 1. Elternteils
Anzahl aller Ehen oder Lebenspartnerschaften
Kind
Angaben über das Kind, bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt.
Geschlecht
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Kind
Folgende personenstandsrechtliche Tatbestände haben sich nach der Geburt ergeben
Vater / 2. Elternteil
Angaben über den Vater / 2. Elternteil (gegebenenfalls Ehegatte / Ehegattin der Mutter) bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes / der Vaterschaftsanerkennung
Geschlecht
Staatsangehörigkeit(en) (bitte alle angeben)
nachgewiesen durch (zum Beispiel Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeitsausweis; Angaben ohne Nummer des Dokuments)
Erklärung zu Vornamen des Kindes
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Sonstige Angaben
Inhaberin oder Inhaber der elterlichen Sorge zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
elterliche Sorge ergibt sich aus:
Liegt eine Adoption oder Leihmutterschaft vor?
. Kind dieser Eltern
Eheschließung der Eltern, Datum und Ort (mit Angabe des Staates)
jetziger Wohnort der Eltern (bitte genaue und vollständige Anschrift angeben!)
Mutter / 1. Elternteil:
Vater / 2. Elternteil:
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Sonstige Angaben
Hatten Sie jemals in Deutschland einen Wohnsitz?
1. Antragstellerin oder Antragssteller (volljähriges Kind beziehungsweise. Mutter
oder 1. Elternteil):
gegebenenfalls 2. Antragsstellerin oder Antragsteller (Vater beziehungsweise 2. Elternteil):
Ich/Wir versichere/n, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß gemacht zu haben.
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Erklärung zum Geburtsnamen des Kindes (Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, so ist es zusätzlich zu beteiligen.) Bitte nur Zutreffendes ankreuzen.
Ich bin/wir sind über die Möglichkeiten der Namensführung des Kindes und die Unwiderruflichkeit der Bestimmung unterrichtet worden und erkläre/n:
§§ 1617, 1617 b BGB (deutsches Recht)
(des Vaters / 2. Elternteils)
oder
(der Mutter / 1. Elternteils)
Uns ist bekannt, dass diese Namensbestimmung eine Bindungswirkung für unsere weiteren Kinder auslösen kann.
§ 1617 a BGB (deutsches Recht)
Ich, der nicht sorgeberechtigte Elternteil, willige in die Namenserteilung ein. Uns ist bekannt, dass diese Namensbestimmung nicht für unsere / meine weiteren Kinder gilt.
Sofern das Kind den Namen nach deutschen Rechtsvorschriften führen soll, ist eine der beiden ersten Erklärungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Rechtswahlmöglichkeit gemäß Artikel 10 Absatz 3 EGBGB steht nur einmalig zur Verfügung und wäre bei Wahl deutschen Rechts für eine eventuelle spätere erneute Rechtswahl zugunsten eines fremden Rechts bereits verbraucht.
Artikel 10 (3) EGBGB (nicht deutsches Recht)
(dessen Staatsangehörigkeit ein Elternteil nachweislich besitzt) (= Heimatrecht)
Uns/Mir ist bekannt, dass diese Rechtswahl- und Namensbestimmung nicht für unsere / meine weiteren Kinder gilt.
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Artikel 48 EGBGB
(gegebenenfalls abweichend vom deutschen Recht) folgende Namensführung erworben:
Wir/Ich bestimme(n) daher
den in dem anderen EU-Staat erworbenen Namen zum Geburtsnamen des Kindes für den deutschen Rechtsbereich.
Uns/Mir ist bekannt, dass diese Rechtswahl- und Namensbestimmung nicht für unsere oder meine weiteren Kinder gilt.
Test
Beteiligung des Kindes
(§§ 1617, 1617 a, 1617 b, 1617 c BGB, Artikel 10 (3) EGBGB, Artikel 48 EGBGB)
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Bei Geburt vor dem 01.04.1994
Ich/Wir beantrage/n die Ausstellung von folgenden Urkunden:
Urkunde
Anzahl
Die Gebühr für die Beantragung der Eintragung im standesamtlichen Register ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu entrichten. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren (auch für die Ausstellung entsprechender Urkunden) ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die aktuell festgelegten Gebühren können auf folgender Seite eingesehen werden:
Die Gebühren werden gesondert angefordert. Bitte die Zahlungsaufforderung abwarten und keinesfalls eine Gebührenvorauszahlung leisten.

Datenschutzerklärung  - Einwilligung

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin.

Unterschrift der antragsstellenden Personen

Mutter / 1. Elternteil
gegebenenfalls Kind
Vater / 2. Elternteil
Siegel
Standesbeamtin oder Standesbeamter

Bitte Vordrucke mit mehreren Blättern untrennbar verbinden !

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