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Stadt Köln

Einverständniserklärung Ausweisdokumente Kind

Die Oberbürgermeisterin
Ausweisdokumente
Hiermit erklären wir uns mit der Ausstellung eines der folgenden Ausweisdokumente für unser Kind einverstanden:
Personalien des Kindes
erster Elternteil
Unterschrift des ersten Elternteils
zweiter Elternteil
Unterschrift des zweiten Elternteils

Datenschutzerklärung  - Einwilligung

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin.
Wichtige Hinweise und was Sie noch beachten müssen, finden Sie auf der zweiten Seite.
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Bitte beachten Sie:

Wenn Sie als Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und eine Erklärung darüber abgegeben haben, dass die elterliche Sorge allein ausgeübt wird, müssen Sie die aktuelle sogenannte Sorgeerklärung vom Jugendamt (auch Sorgerechtserklärung) grundsätzlich vorlegen.

Wichtige Hinweise:

Das Kind muss, von Geburt an, bei der Antragsstellung persönlich erscheinen.

In folgenden Fällen muss mindestens ein Elternteil das Kind, die Jugendliche oder den Jugendlichen begleiten:
bei Beantragung eines Reisepasses für das minderjährige Kind

wenn die Antragstellerin oder der Antragssteller bei der Beantragung des Personalausweises unter 16 Jahre alt ist,

bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie bei der Beantragung des Personalausweises kein Ausweisdokument mit Foto vorlegen können, auf dem sie eindeutig zu erkennen sind,

wenn die Antragstellerin oder der Antragssteller bei der Beantragung des Reisepasses unter 18 Jahre alt ist.
Zum Abgleich der Unterschriften sind die Ausweise der gesetzlichen Vertretungen vorzulegen. Es genügt, wenn der vorsprechende Elternteil seinen Ausweis im Original vorlegt und vom anderen Elternteil eine Ausweiskopie mitbringt. Bei nicht deutschen oder EU-Staatsangehörigen ist der gültige Nationalpass mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel vorzulegen.

Antragsberechtigt (Vorsprache) ist nur, wer sorgeberechtigt ist und den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann.

Beachten Sie auch folgende Hinweise:

Einen vorläufigen Reisepass können wir nur in nachgewiesenen Ausnahmefällen ausstellen.

Dieser wird nicht von allen Staaten der Welt als Reisedokument anerkannt. Die Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierzu sind lediglich Empfehlungen, da sich die Einreisebestimmungen täglich ändern können.
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