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Stadt Köln

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Oberbürgermeisterin
Hinweis:
Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Angaben Elternteil 1
Angaben Elternteil 2
Als gemeinsam Sorgeberechtigte erklären wir uns einverstanden, dass ab dem
Datum
für unser(e) Kind(er)
Kind 1
Kind 2
Kind 3
Kind 4
(Bei weiteren Kindern eigenes Blatt verwenden)
Ort und Datum
Unterschrift Elternteil 1
Unterschrift Elternteil 2
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Erklärung für Kinder, deren Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren:
Ich erkläre, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde!
Ort und Datum
Unterschrift sorgeberechtigte Person
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
- Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes
Hinweis:
Diese Einverständniserklärung gilt nur in Verbindung mit der Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes des nicht vorsprechenden Elternteils.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschrift des Elternteils in der Einverständniserklärung und dem Ausweis identisch sind.
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