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Antrag auf Erteilung einer Gruppenauskunft
bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses

E-Mail
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Bürgerdienste
Einwohnerwesen
Dillenburger Str. 68-70
51105 Köln

Antrag auf Erteilung einer Gruppenauskunft bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses gemäß § 46 Bundesmeldegesetz (BMG)

Geschäftsanschrift
Verantwortliche oder Verantwortlicher

Angaben zum öffentlichen Interesse

Die Erteilung von Gruppenauskünften erfolgt nur, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn Belange der Allgemeinheit und nicht nur Ziele einzelner Privater gefördert werden. Das öffentliche Interesse muss innerstaatlich sein. Eine Begründung des öffentlichen Interesses ist dem Antrag beizufügen. Außerdem werden folgende Angaben benötigt:
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Wurde in einer anderen Gemeinde ebenfalls ein Antrag auf Erteilung einer Gruppenauskunft gestellt?
Wenn Gruppenauskünfte nach § 46 Bundesmeldegesetz bei mehreren Meldebehörden eines Landes oder länderübergreifend beantragt werden, entscheiden die betroffenen Innenressorts über das Vorliegen eines öffentlichen Interesses.

Stichprobenparameter

Altersgruppe
von
bis
Derzeitige Anschriften
Einzugsdatum 
Auszugsdatum
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Familienstand

Daten

Bitte kreuzen Sie an, welche Daten Sie für Ihr Forschungsprojekt zwingend übermittelt haben müssen.
Ich versichere ausdrücklich, dass
ich bevollmächtigt bin für die oben genannte Organisation zu handeln,
die übermittelten Daten nur für das oben genannte Forschungsprojekt verwendet werden, zu dem sie uns übermittelt wurden,
die Betroffenen über Zweck und Form des Forschungsvorhabens aufgeklärt werden,
die Betroffenen über die Freiwilligkeit der Teilnahme unterrichtet und darauf hingewiesen werden, dass aus der Verweigerung der Teilnahme keine Nachteile entstehen,
die übermittelten Daten ausschließlich für die Durchführung der Erhebung benutzt und in strikter räumlicher, personeller und organisatorischer Trennung von den Erhebungsdaten gehalten werden,
die Daten derjenigen Betroffenen, die die Teilnahme verweigern, unverzüglich gelöscht werden,
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nicht verwendete Adressen unverzüglich vernichtet/gelöscht werden und
nach Abschluss des Forschungsprojektes sämtliche übermittelten Adressen dann unverzüglich vernichtet beziehungsweise gelöscht werden.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §46 Bundesmeldegesetz (BMG).

Datum und Unterschrift

Ort und Datum
Unterschrift der oder des Verantwortlichen

Gebühren und Verfahren

Gruppenauskünfte unterliegen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebühren-verordnung NRW der Gebührenpflicht. Für die Erteilung einer Gruppenauskunft nach § 46 Bundesmeldegesetz wird eine Gebühr erhoben die, in Abhängigkeit von Umfang und Aufwand der Stichprobenziehung, zwischen 250,00 bis 3.000,00 Euro liegt. Die Gebühr ist ausschließlich unbar per Überweisung zu leisten. Die Höhe der Gebühr sowie die Bankverbindung der Stadtkasse wird Ihnen per Gebührenbescheid mitgeteilt.

Beachten Sie bitte die Bearbeitungszeit

Nach Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die Ziehung der Stichprobe erfolgt frühestens ab Zahlungseingang bei der Stadtkasse und dauert im Regelfall 7-10 Arbeitstage. Bei außergewöhnlichen Verzögerungen werden Sie unaufgefordert informiert.

Wie erhalten Sie Ihre beantragten Datensätze?

Nach Fertigstellung der Gruppenauskunft erhalten Sie eine E-Mail an die in Ihrem Antrag angegebene E-Mail-Adresse. Diese Mail enthält einen Link, über den Sie sich die kennwortgeschützte Datei herunterladen können.
Das für das Öffnen der Datei notwendige Kennwort erhalten Sie auf telefonische Anfrage.

Allgemeine Hinweise

Für die Richtigkeit der in der Gruppenauskunft erteilten Daten übernimmt die Meldebehörde der Stadt Köln keine Gewähr. Die Daten von Personen mit einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz, sowie Personen mit einem eingetragenen Sperrvermerk nach § 52 Bundesmeldegesetz werden nicht übermittelt.
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