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Hinweise und Informationen bei Planungen von künstlerischen Veranstaltungen und Installationen im öffentlichen Raum von Köln
Antragstellung beim Kulturamt
Allgemeine Hinweise
Sofern die Projektkonzeption als Aufführungsort den öffentlichen Raum einbezieht, sind besondere Anforderungen zu beachten und zusätzliche Informationen erforderlich. Daher werden im Folgenden noch Details zu der Veranstaltungsplanung abgefragt, die vor einer Entscheidung über die Förderung zwingend zur Verfügung gestellt werden müssen.
Der öffentliche Raum als Ort für kulturelle Veranstaltungen steht in starker Konkurrenz zu der alltäglichen Nutzung, anderen Veranstaltungsformaten und der Anwohnersituation. Daher benötigt das Kulturamt bei Projektanträgen, die eine Aufführung oder Präsentation im öffentlichen Raum vorsehen, weitere Informationen, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu erhalten, ob eine Inanspruchnahme des öffentlichen Raums nachvollziehbar und von besonderem kulturellen Interesse ist.
Kontakt
Bitte reichen Sie die ergänzenden Angaben mit Ihrem Antrag inklusive Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan bei dem zuständigen Referat ein.
Projekttitel der Veranstaltung
Welche Gründe erfordern eine Aufführung oder Präsentation im öffentlichen Raum? Ist alternativ auch eine Indoor-Veranstaltung realisierbar?
Bitte machen Sie konkrete Angaben zum Veranstaltungstermin und zum Veranstaltungsort im öffentlichen Raum
Beschreibung des konkreten Projektbezugs zu diesem Ort
Zeitraum der künstlerischen Veranstaltung inklusive Auf- und Abbau mit Terminen
Termin oder Termine der Veranstaltung
Tageszeit der Veranstaltung
Absichtserklärung
Sofern das Kulturamt entscheidet, Ihr Projekt zu fördern, erhalten Sie eine Absichtserklärung. Um jedoch eine Auszahlung der Förderung vom Kulturamt zu erhalten, muss eine „Ordnungsbehördliche Erlaubnis" für die Veranstaltung im öffentlichen Raum vorliegen.
Ordnungsbehördliche Erlaubnis
Ob diese Erlaubnis ausgestellt werden kann, wird nicht von dem Kulturamt, sondern von dem Amt für öffentliche Ordnung als zentrale städtische Koordinationsstelle geprüft.
Dazu müssen Sie bitte baldmöglichst nach Erhalt der Absichtserklärung einen entsprechenden Antrag stellen.
Informationen und Antragsformular finden Sie hier:
Amt für öffentliche Ordung
Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
E-Mail:
In dem Genehmigungsverfahren unter Leitung des Amtes für öffentliche Ordnung werden die konkreten Planungen mit den örtlichen Genehmigungsvoraussetzungen abgeglichen. Im Zuge dessen wird es wahrscheinlich notwendig sein, dass Sie Ihre Planungen an die örtlichen Genehmigungsvoraussetzungen anpassen müssen.
Nachstehend finden Sie Hinweise, die es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum immer zu berücksichtigen gilt:
- Ihr Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung ist mit einer Gebühr von 50 bis 400 Euro verbunden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Finanzplanung.
- Bei Kunst-Veranstaltungen im öffentlichen Raum muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Bei Aufbauten im öffentlichen Raum ist vorher und nachher eine Platzabnahme durch das Amt für öffentliche Ordnung erforderlich. Eventuell entstandene Schäden gehen zu Lasten des Veranstalters.
- Bei leicht brennbaren Installationen, die unter Bäumen oder Überdachungen stehen, ist eine ständige Brandwache erforderlich.
- Bitte beachten Sie auch, dass im Fall einer Genehmigung das offizielle Genehmigungsschreiben, welches Sie vom Amt für öffentliche Ordnung erhalten, an Ort und Stelle angebracht oder vorgewiesen werden muss.