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Stadt Köln

Antrag Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe Januar bis April 2021

Die Oberbürgermeisterin
Kulturamt
Richartzstraße 2 - 4
50667 Köln
E-Mail:
Antragstellerin oder Antragsteller, antragsstellende Institution
Kontoverbindung

Bitte fügen Sie folgende Anlagen bei:

Wirtschaftsplan für das gesamte Jahr 2021
Bei dem Wirtschaftsplan 2021 können coronabedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen nur für den Zeitraum vom 01.01.bis 30.06.2021 angegeben bzw. berücksichtigt werden; für die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben ist von einem coronabedingten Veranstaltungsbetrieb auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Corona-Regelungen auszugehen.
Identisch aufgebauter, realer Wirtschaftsplan / Jahresabschluss 2019 als Vergleichszeitraum
Informationen, ob Sie für Ihren Betrieb/Veranstaltung eine andere/anderweitige kurzfristige Hilfe beantragt haben oder Förderung erwarten - (zum Beispiel. Ausfallversicherung, Kurzarbeitergeld oder Liquiditätskredite von Bund und Land NRW sowie Corona-bedingte Sofortprogramme von Land NRW oder Bund). Bitte geben Sie auch an, ob Hilfen zurückgezahlt werden mussten.
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Von den nachfolgenden Kriterien sind mindestens drei zu erfüllen und entsprechend zu belegen:

Nachweis der kulturellen Aktivitäten seit mindestens 1 Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020
Durchschnittlich wurden mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr)Tagesfestivals)
Nachweis, dass mindestens 80% der geschäftlichen Aktivitäten in Köln ausgeübt werden
Nachweis über die zugelassene Kapazität
(unter 2000 Personen bei Veranstaltungsstätten oder unter 10.000 Personen bei (Mehr-)Tagesfestivals)
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Hiermit erkläre ich als antragstellende Institution, Antragstellerin oder Antragsteller rechtsverbindlich (Bitte ankreuzen)

Hinweis:
Bis zum 30.06.2022 ist die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses aus der Sonderförderung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu belegen. In diesem Rahmen werden Mittel zurückgefordert, wenn sich die Förderung als nicht notwendig zum Fortbestehen des Zuwendungsempfängers erweist und somit eine Überkompensation besteht oder der Verwendungsnachweis nicht eingereicht wurde.

Eine Rückforderung wird zur Vermeidung einer Überkompensation gleichermaßen erfolgen, wenn zeitverzögert Hilfeleistungen, zum Beispiel durch Bundes-/Landesmittel, zur Verfügung gestellt werden.


Ich versichere rechtsverbindlich, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe.
Ort und Datum
Unterschrift
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