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Antrag auf Investitionskostenförderung gemäß § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW für solitäre Kurzzeitpflege
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
503/1
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon 0221 / 221 33022
Telefax 0221 / 221 27436
IBAN der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers
Bitte ohne Leerstellen eingeben
Berechnungstäglicher Wert der Einrichtung
Angaben zum ersten Gast
Zahl eventueller Abwesenheitstage wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte.
Aufenthaltsdauer in Tagen
tägliche Investitionskosten
Investitionskosten je Gast
Angaben zum zweiten Gast
Zahl der Abwesenheitstage wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte.
Aufenthaltsdauer in Tagen
tägliche Investitionskosten
Investitionskosten je Gast
Angaben zum dritten Gast
Zahl der Abwesenheitstage wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte.
Aufenthaltsdauer in Tagen
tägliche Investitionskosten
Investitionskosten je Gast
Angaben zum vierten Gast
Zahl der Abwesenheitstage wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte.
Aufenthaltsdauer in Tagen
tägliche Investitionskosten
Investitionskosten je Gast
Summe der beantragten Investitionskostenförderung
Der Antragsteller erklärt, dass die Angaben in diesem Antrag vollständig und richtig sind und den Pflegebedürftigen keine gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen
in Rechnung gestellt werden. Der Aufwendungszuschuss wird nur für Plätze beantragt, die von Personen genutzt wurden,die als pflegebedürftig im Sinne des SGBXI anerkannt sind(abPflegegrad1), die nicht Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen und die sich nicht in vollstationärer Pflegebe finden.
Der Antrag wird gestellt für Aufwendungen, die der Kurzzeitpflege gemäß §42SGBXI zuzuordnen sind,das heißt es dürfen pro Gast Investitionskosten für maxima l56 Tage je Kalenderjahr beantragt werden.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.