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Antrag auf Investitionskostenförderung
gemäß § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW
für Tagespflege
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
503/1
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon 0221 / 221 33022
Telefax 0221 / 221 27436
Angaben zur Einrichtung
IBAN der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers
Bitte ohne Leerstellen eingeben
Berechnungstäglicher Wert der Einrichtung
Angaben zum ersten Gast
Anzahl der tatsächlichen Anwesenheitstage
tägliche Investitionskosten
Investitionskosten je Gast
Angaben zum zweiten Gast
Anzahl der tatsächlichen Anwesenheitstage
tägliche Investitionskosten
Investitionskosten je Gast
Angaben zum dritten Gast
Anzahl der tatsächlichen Anwesenheitstage
tägliche Investitionskosten
Investitionskosten je Gast
Angaben zum vierten Gast
Anzahl der tatsächlichen Anwesenheitstage
tägliche Investitionskosten
Investitionskosten je Gast
Summe der beantragten Investitionskostenförderung
Der Antragsteller erklärt, dass die Angaben in diesem Antrag vollständig und richtig sind und den Pflegebedürftigen keine gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen in Rechnung gestellt werden. Der Aufwendungszuschuss wird nur für Plätze beantragt, die von Personen genutzt wurden, die als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI anerkannt sind (ab Pflegegrad 1), die nicht Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen und sich nicht in vollstationärer Pflege befinden.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.