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Stadt Köln

Antrag auf Gewährung
einer Einschulungshilfe
zum Schuljahr 2023/2024

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
504/Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Telefax   0221 / 221-25305
E-Mail

Ich als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter

Familienname
Vorname
Geburtsdatum 
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort

beantrage für mein Kind (ein gültiger Köln-Pass ist vorhanden)

Familienname
Vorname
Geburtsdatum 
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort

anlässlich der Einschulung die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Anschaffung von Schulmaterialien.

Ich bestätige an Eides statt insgesamt folgenden Betrag für Schulmaterialien ausgegeben zu haben:
Euro

Ich bitte um Überweisung des bewilligten Betrages auf das Konto

IBAN

Kontoinhaberin oder Kontoinhaber

Bitte nur ausfüllen, wenn abweichend von der oder dem Erziehungsberechtigten.
Name
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort

Folgende Unterlagen füge ich dem Antrag bei

- Bestätigung der Grundschule, dass es sich bei dem oben genannten Kind um eine Erstklässlerin oder einen Erstklässler des laufenden Schuljahres 2023/2024 handelt.
- Die Kaufbelege sind dem Antrag nicht beizufügen. Diese sind jedoch ein Jahr aufzubewahren, da die Stadt Köln sich eine stichprobenartige Prüfung der entstandenen Kosten vorbehält und die Quittungen zu einem späteren Zeitpunkt anfordern kann.
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Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter

(bitte unbedingt angeben sofern vorhanden)
Telefonnummer
Handynummer
E-Mail-Adresse
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Stadt Köln für die maschinelle Bearbeitung meines Antrages auf Gewährung einer Einschulungshilfe anlässlich der Einschulung zum Schuljahr 2023/2024 meine oben angegebenen Daten maschinell erfasst, speichert und verarbeitet.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Ort und Datum
Unterschrift Antragstellerin oder Antragsteller

Bestätigung der Grundschule

Es wird bestätigt, dass es bei dem oben genannten Kind um eine Erstklässlerin oder einen Erstklässler des laufenden Schuljahres 2023/2024 handelt.
Schulstempel und Unterschrift
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