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Zustimmung zur Antragstellung auf Pflegewohngeld
Ich gebe diese Zustimmung als
Eine das weitere Verwaltungsverfahren betreffende Vollmacht wird hierdurch nicht begründet.
Meine Mitwirkungspflichten gemäß § 16 Abs. 3 APG DVO in Verbindung mit §§ 60, 66 und 67 SGB I habe ausdrücklich zur Kenntnis genommen.
Die Zahlung des Pflegewohngeldes erfolgt gemäß § 16 Abs. 4 APG DVO unmittelbar an die Einrichtung.
Unterschrift der pflegebedürftigen Person
Unterschrift bevollmächtigte oder betreuende
Person