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Stadt Köln



Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
für soziale Dienstleister nach § 3 des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
505-Krisenmanagement Wirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
E-Mail:
Hiermit beantragt
nachfolgend Sozialdienstleister genannt
einen monatlichen Zuschuss nach § 3 SodEG bei der Stadt Köln
nachfolgend Leistungsträger genannt.
Die Beantragung von Zuschussleistungen nach dem SodEG ist mit einer Erklärung zu Art und Umfang von vorhandenen Ressourcen verbunden, die zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise zur Verfügung gestellt werden könnten. Ressourcen sind nur dann bereitzustellen, wenn dies im Einzelfall rechtlich zulässig und zumutbar ist. Darüber hinaus müssen Angaben zu den bisherigen Leistungsvergütungen gemacht werden, da ohne eine solche Grundlage eine Berechnung des SodEG-Zuschusses nicht vorgenommen werden kann. Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie.
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1.Einsatzerklärung des Sozialdienstleisters

Erklärung über Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus-Krise sowie etwaige Leistungsbeeinträchtigungen gem. § 1 sowie § 2 Satz 3 SodEG

Erklärung gegenüber der Stadt Köln
Es wird gegenüber der Stadt Köln versichert, dass der Sozialdienstleister

unter Ausschöpfung aller nach den jeweiligen Umständen zumutbaren Möglichkeiten und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben Arbeitskräfte, Räumlichkeiten sowie sonstige Sachmittel in Bereichen zur Verfügung stellt, die zur Bewältigung von Folgen der Coronavirus-Krise einsetzbar und geeignet sind, insbesondere in der Pflege und in sonstigen gesellschaftlichen und sozialen Bereichen. Erfordert die Coronavirus-Krise auch Hilfen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel in der Logistik für die Lebensmittelversorgung oder bei Erntehelfern, umfasst diese Erklärung soweit zumutbar und rechtlich möglich auch diese Bereiche.

Ort und Datum
Unterschrift der Antragstellerin oder
des Antragstellers
Versicherung bezüglich Beeinträchtigung
Es wird zudem bestätigt, dass aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes der Betrieb, die Ausübung, die Nutzung oder die Erreichbarkeit von Angeboten unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist. Der Bestand des Unternehmens / des Sozialdienstleisters / der Einrichtung kann nicht durch tatsächliche Zuflüsse anderer vorrangiger Mittel selbstständig gesichert werden.

Ort und Datum
Unterschrift der Antragstellerin oder
des Antragstellers
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Sachmittel
Personal
Räumlichkeiten
Sonstiges
Weitere Informationen entnehmen sie bitte unserem Merkblatt.
Ort und Datum
Unterschrift der Antragstellerin oder
des Antragstellers
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