Um dieses Formular vollständig nutzen zu können, benötigen Sie einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser!
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
für soziale Dienstleister nach § 3 des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
505-Krisenmanagement Wirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
nachfolgend Sozialdienstleister genannt
einen monatlichen Zuschuss nach § 3 SodEG bei der Stadt Köln
nachfolgend Leistungsträger genannt.
Die Beantragung von Zuschussleistungen nach dem SodEG ist mit einer Erklärung zu Art und Umfang von vorhandenen Ressourcen verbunden, die zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise zur Verfügung gestellt werden könnten. Ressourcen sind nur dann bereitzustellen, wenn dies im Einzelfall rechtlich zulässig und zumutbar ist. Darüber hinaus müssen Angaben zu den bisherigen Leistungsvergütungen gemacht werden, da ohne eine solche Grundlage eine Berechnung des SodEG-Zuschusses nicht vorgenommen werden kann. Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie.
1.Einsatzerklärung des Sozialdienstleisters
Erklärung über Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus-Krise sowie etwaige Leistungsbeeinträchtigungen gem. § 1 sowie § 2 Satz 3 SodEG
Weitere Informationen entnehmen sie bitte unserem Merkblatt.
Unterschrift der Antragstellerin oder
des Antragstellers