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Kids in die Clubs / Senior*innen in Clubs - Kooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln, Sportamt, Aachener Str./Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7, 50933 Köln und dem förderberechtigten Verein
Vereinsname
Vereinskennziffer
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
IBAN
Verantwortlicher Vertreterin oder Vertreter des Vereins
Familienname
Vorname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
1. Der Verein beteiligt sich am Kölner Projekt "Kids in die Clubs" (K.i.d.C.) /  "Senior*innen in die Clubs" (S.i.d.C.), dessen Ziel es ist, auf der einen Seite KölnPass-berechtigten Kindern und Jugendlichen bis  18 Jahren und  jungen Erwachsenen von 18 bis 27 Jahren und auf der anderen Seite Senioren ab 60 Jahren die Mitgliedschaft in einem Sportverein zu ermöglichen. Die Förderung erfasst auch diejenigen, die bereits Vereinsmitglieder sind.
2. Der Abschluss dieser Vereinbarung beinhaltet einen einmaligen Förderzuschuss in Höhe von 500 Euro, der an oben genannten Verein über die angegebene Bankverbindung ausgezahlt wird.
3. Dieser Förderzuschuss wird gewährt für die Bereitschaft des oben genannten Vereins, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht Bildungspaket-berechtigt sind beziehungsweise ihr dortiges Budget erschöpft haben, junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahre und Senioren ab 60 Jahre mit KölnPass-Berechtigung, bei Neuaufnahme ohne Aufnahmegebühr, für mindestens ein Jahr beitragsfrei als aktives Mitglied zu führen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Quartalsende möglich.
4. Der Verein weist in seiner Öffentlichkeitsarbeit aktiv darauf hin, dass er Teilnehmer des Projektes "Kids in die Clubs" / "Seniorinnen in die Clubs" ist.
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5. Der Verein stimmt zu, dass er als Unterstützer des oben genannten Projekts in Pressemitteilungen, den SSBK News, telefonischen Auskünften, der Homepage der Stadt Köln, des SSBK und so weiter, namentlich genannt wird, um einem interessierten Personenkreis bekannt gemacht zu werden.
6. Die Stadt Köln kann den Zuschussbetrag zurückfordern, wenn der Verein einem berechtigten Interessenten die Mitgliedschaft nicht gewährt oder anderen Auflagen dieser Vereinbarung ohne triftigen Grund nicht nachkommt.
7. Über die vorgenannte Förderung hinaus wird die Stadt Köln dem Verein nach freiem Ermessen Finanzmittel, die auf Basis des Punktes 2 nicht vergeben wurden, zusätzlich zur Verfügung stellen. Hierbei können pro KölnPass-berechtigter Person, die nach Maßgabe von Ziffer 3 beitragsfrei aufgenommen wird, und Mitgliedschaftsjahr nochmals zusätzliche 100 Euro ausgezahlt werden, solange Mittel vorhanden sind (in der Reihenfolge des Eingangsdatums).
8. Der Verein weist dem Sportamt auf Anfrage sowohl die neuen als auch die alten KölnPass-berechtigten Mitglieder durch Angabe der KölnPass-Nummer zwecks Führung des Verwendungsnachweises und der Statistik nach. Diese Daten werden mit dem Sozialamt abgeglichen. Fehler bei der Benennung können zu Rückforderungen führen.

Hinweis zum Datenschutz

Datum und Unterschrift

Ort und Datum
Unterschrift verantwortliche Vereinsvertretung
Unterschrift Sportamt
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