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Stadt Köln

Einreichung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts nach § 4 CoronaSchVO

Die Oberbürgermeisterin
Gesundheitsamt
Neumarkt 15-21
50667 Köln
E-Mail
Stand: 02.11.2020
Hinweis zum Formular:
Sofern die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 4 verlangt, ist dieses dem Gesundheitsamt vorzulegen und wird dort geprüft. Dieses Formular dient der Übermittlung solcher Konzepte an das Gesundheitsamt.

Sollte das Konzept den jeweils gültigen Anforderungen nicht genügen, kann das Gesundheitsamt Nachbesserung verlangen und deren Umsetzung zur Voraussetzung der Veranstaltung machen. Dies gilt unabhängig davon, ob die CoronaSchVO für die konkrete Veranstaltung eine Genehmigung des Konzepts vorsieht oder nicht. Es kann also sein, dass weitere Rückfragen oder Angaben erforderlich sind. In dem Fall wird die Stadt Köln auf den Verantwortlichen oder die Verantwortliche zukommen, in der Regel per E-Mail oder Telefon.
Das Formular erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist nicht verbindlich und lässt die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die CoronaSchVO NRW) unberührt.



Veranstaltung
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Hygienekonzept
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